Wiesbaden:Antrag auf Volksbegehren zur Prüfung bei Landesregierung

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Der Landesregierung liegt der Antrag auf ein Volksbegehren für eine Verkehrswende in Hessen zur Prüfung vor. Binnen einem Monat nach der Einreichung des Antrags...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Landesregierung liegt der Antrag auf ein Volksbegehren für eine Verkehrswende in Hessen zur Prüfung vor. Binnen einem Monat nach der Einreichung des Antrags müsse die Entscheidung fallen, erklärte der Landeswahlleiter am Montag auf Anfrage. Eingereicht wurden die Anträge am 28. August. Die Initiatoren hätten mehr als die erforderliche Zahl von Unterschriften vorgelegt, mindestens mussten es 43.728 sein.

Weitere Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit ein Volksbegehren beginnen kann: es müssten drei Vertrauensleute angegeben sein, es müsse ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf vorliegen, und dieser müsse den Bestimmungen der Verfassung entsprechen, erklärte der Landeswahlleiter.

Nach Auffassung der Initiatoren, darunter der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hessen und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Hessen, sind die Voraussetzungen erfüllt. Man gehe davon aus, dass der vorgelegte Gesetzestext zulässig sei, da mehrere Juristinnen und Juristen eingebunden gewesen seien, hatte der ADFC erklärt.

Ziel des Volksbegehrens ist ein Verkehrswendegesetz, mit dem die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerecht gestaltet werden soll. Dazu sollen unter anderem Radwege, Fußwege und vor allem Bus und Bahn stark ausgebaut werden.

Für das eigentliche Volksbegehren müssen erneut Unterschriften gesammelt werde, dann sind es rund 218.600. Gelingt dies, muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Gibt es hier keine Zustimmung, ist ein Volksentscheid möglich, bei dem die Mehrheit der Wahlberechtigten das Gesetz beschließen kann.

Im Rahmen einer Fahrraddemo mit Tausenden Teilnehmern hatten die Initiatoren Ende August eigenen Angaben zufolge mehr als 70.000 Unterschriften überreicht. Der Landeswahlleiter erklärte, man habe 45.000 Unterschriften geprüft und die Prüfung dann gestoppt, da die Voraussetzung erfüllt gewesen sei.

© dpa-infocom, dpa:220912-99-728960/2

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