Verkehr:Weihnachtsbaum zur Abholung am Straßenrand gut sichern

Berlin (dpa/tmn) - Der Weihnachtsbaum hat für viele spätestens nach dem Dreikönigstag ausgedient. Wer einen Baum an die Straße legt, muss darauf achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

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Berlin (dpa/tmn) - Der Weihnachtsbaum hat für viele spätestens nach dem Dreikönigstag ausgedient. Wer einen Baum an die Straße legt, muss darauf achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

„Und den Baum so sichern, dass er nicht auf die Straße geweht werden kann“. Das erklärt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Kommt es dennoch zu einem Schaden, haftet grundsätzlich der Verursacher. Lässt sich dieser nicht ermitteln, ersetzt den Schaden wie auch bei Vandalismus nur eine Vollkaskoversicherung. Eine Teilkasko springe nur ein, wenn der Baum bei einem Sturm ab Windstärke acht das Fahrzeug beschädigt, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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