Verkehr:Vom Auto zum Heim - Wie Camper ihr Wohnmobil selbst bauen

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München (dpa/tmn) - Für viele ist es ein Traum, mit einem Wohnmobil zu reisen, das sie selbst gebaut haben. "Grundsätzlich kann fast jedes Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut werden", sagt Tim Rüttgers vom Caravaning Industrie Verband (CIVD).

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München (dpa/tmn) - Für viele ist es ein Traum, mit einem Wohnmobil zu reisen, das sie selbst gebaut haben. „Grundsätzlich kann fast jedes Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut werden“, sagt Tim Rüttgers vom Caravaning Industrie Verband (CIVD).

„Es gibt Bausätze, die selbst aus dem kleinsten Pkw ein Ein-Mann-Wohnmobil machen.“ Als Basisfahrzeug eignen sich Nutzfahrzeuge, Kastenwagen, Kleinbusse oder Transporter. Dazu zählen Modelle wie Ford Transit, Mercedes Sprinter, Nissan Primastar, Opel Vivaro, Renault Trafic und die VW-Bullis T3, T4 und T5. Auch Lkw lassen sich zum Wohnmobil umbauen.

Unabdingbar für den Umbau ist vor allem eins: handwerkliches Geschick. Neben Karosserie- und Holzarbeiten verlangt der Einbau der Flüssiggasanlage und der Elektroinstallation Fachkenntnisse, da diese nach einschlägigen Normen verbaut werden müssen. Wer sich die Arbeit mit Holz, Wasser und Gasleitungen nicht zutraut, kann sich helfen lassen. Einige Unternehmen wie Woelke, Dopfer und Joko haben sich auf den Umbau von Kastenwagen in Wohnmobile spezialisiert. Einige Tipps für den Ausbau bieten beispielsweise Internetseiten wie wohnmobil-selbstausbau.com und campingbusausbau.de.

Grundsätzlich sollten die Arbeiten mit einem Ingenieur einer Prüforganisation wie dem Tüv besprochen werden, sagt Lothar Angermund vom ADAC. „Der ist dann nach dem Ausbau auch für die Zulassung als Wohnmobil zuständig.“ Ein Wagen ist laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erst dann ein Wohnmobil, wenn es als Unterkunft geeignet ist. Der Gesetzgeber verlangt in der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG eine Mindestausstattung: Unter anderem eine Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze sowie einen Schrank oder einen anderen Stauraum. Der Tisch darf leicht demontierbar sein.

Spüle, Gaskocher und Abwasserführung sind zulassungsrechtlich nicht gefordert. Statt eines Gasherdes kann auch ein Elektroherd montiert werden. „Die Einrichtung muss fest eingebaut sein und alle Sitzplätze, die während der Fahrt benutzt werden, müssen den Vorschriften der StVZO genügen“, sagt Philipp Schreiber vom TÜV Süd. Wird eine Zusatzheizung montiert, ist eine Bauartgenehmigung Pflicht. Bei einer Flüssiggasheizung ist zusätzlich eine Gasprüfbescheinigung erforderlich.

Versicherungen und Zulassungsstellen erkennen einen Pkw oder Lkw erst als Wohnmobil an, wenn die Fahrzeugart von einem Sachverständigen in „Wohnmobil“ oder „Sonder-Kfz“ geändert wurde. Danach prüft das Finanzamt das Fahrzeug: Wenn die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Nutzfläche abdeckt und der Kocher fest eingebaut ist, wird das fahrbare Heim als Wohnmobil besteuert. Erfüllt es lediglich die zulassungsrechtlichen Anforderungen, gilt es weiterhin als Pkw und wird damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich dagegen aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht und ist meist niedriger.

Auch bei der Versicherung können Camper sparen. Für Wohnmobile haben die Gesellschaften andere Schadenfreiheitsrabattstufen eingeführt. Die Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass ein Wohnmobil seltener im Straßenverkehr fährt als ein Pkw - und dadurch weniger Schäden verursacht. Das Reisen mit dem eigenen Wohnmobil ist eben auch ein vergleichsweise günstiges Vergnügen.

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