Stuttgart:Land: Fahrverbote am Feinstaub-Hotspot nicht möglich

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land sieht aktuell keine Möglichkeit zu einer gezielten Luftverbesserung am Stuttgarter Feinstaub-Hotspot Neckartor. Das in einem gerichtlichen Vergleich im Frühjahr 2016 zwei Anwohnern gegebene Versprechen auf gezielte Verkehrsreduzierung am Neckartor im Jahr 2018 ist aus Sicht des Landes nicht möglich, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag mitteilte. Jedes Verkehrsverbot am Neckartor führe zwar dort zu weniger Feinstaub, andernorts in der Stadt aber zu mehr. Ein auf Einzelstrecken bezogenes Fahrverbot verstoße gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot der Bundesimmissionsschutzverordnung. "Es gibt derzeit keine rechtlich zulässige Maßnahme, die der Vergleich fordert", hieß es.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land sieht aktuell keine Möglichkeit zu einer gezielten Luftverbesserung am Stuttgarter Feinstaub-Hotspot Neckartor. Das in einem gerichtlichen Vergleich im Frühjahr 2016 zwei Anwohnern gegebene Versprechen auf gezielte Verkehrsreduzierung am Neckartor im Jahr 2018 ist aus Sicht des Landes nicht möglich, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag mitteilte. Jedes Verkehrsverbot am Neckartor führe zwar dort zu weniger Feinstaub, andernorts in der Stadt aber zu mehr. Ein auf Einzelstrecken bezogenes Fahrverbot verstoße gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot der Bundesimmissionsschutzverordnung. „Es gibt derzeit keine rechtlich zulässige Maßnahme, die der Vergleich fordert“, hieß es.

Anwohner hatten beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 10 000 Euro gestellt. Die Zwangsvollstreckung werde von Land aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen zurückgewiesen, hieß es. Das Gericht will im November über das Thema verhandeln. 2016 hatte das Land den Anliegern im Vergleich gerichtsfest zugesagt, dass der Verkehr dort ab Januar 2018 an Tagen mit hoher Luftverschmutzung um 20 Prozent reduziert werde.

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