Stuttgart:Fall von „Gotthard-Raser“ geht in die nächste Runde

Stuttgart (dpa) - Der Fall des in der Schweiz verurteilten "Gotthard-Rasers" geht in die nächste Runde. Das Landgericht Stuttgart war zwar zu dem Schluss gekommen, dass der Mann nicht in Deutschland in Haft muss. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft aber Rechtsmittel ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit geht der Fall ans Oberlandesgericht Stuttgart. Zuvor hatten regionale Zeitungen darüber berichtet.

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Stuttgart (dpa) - Der Fall des in der Schweiz verurteilten „Gotthard-Rasers“ geht in die nächste Runde. Das Landgericht Stuttgart war zwar zu dem Schluss gekommen, dass der Mann nicht in Deutschland in Haft muss. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft aber Rechtsmittel ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit geht der Fall ans Oberlandesgericht Stuttgart. Zuvor hatten regionale Zeitungen darüber berichtet.

Das Landgericht hatte eine Haft für den Mann in Deutschland nach eigenen Angaben abgelehnt, weil ein Tempoverstoß hierzulande keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, für die man nicht ins Gefängnis muss. Die Anklagebehörde will nach Angaben des Landgerichts aber die Rechtslage geklärt wissen. Damit ist wieder offen, ob die Haftstrafe aus der Schweiz doch in Deutschland vollstreckt wird.

Schweizer Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern hatte ein „Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe“ nach Baden-Württemberg übermittelt.

Der Mann war 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Autobahn gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Im Gotthard-Tunnel habe er das Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, sagten die Ankläger damals.

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