Stuttgart:Fahrverbote: Ab Montag Ausnahmegenehmigung möglich

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Stadt Stuttgart bearbeitet von diesem Montag an Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrverbote, die Anfang des kommenden Jahres gelten. Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) appellierte am Sonntag an Stuttgarter und Pendler, das Fahrverbot zu achten. "Zum Schutz der Gesundheit hat die EU Grenzwerte für Stickstoffdioxid festgelegt. In Stuttgart wird der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich überschritten. Der Hauptverursacher ist der Autoverkehr."

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Stadt Stuttgart bearbeitet von diesem Montag an Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrverbote, die Anfang des kommenden Jahres gelten. Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) appellierte am Sonntag an Stuttgarter und Pendler, das Fahrverbot zu achten. „Zum Schutz der Gesundheit hat die EU Grenzwerte für Stickstoffdioxid festgelegt. In Stuttgart wird der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich überschritten. Der Hauptverursacher ist der Autoverkehr.“

Baden-Württemberg hat das Verbot in seinen Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen. Am vergangenen Freitag wurden die Pläne amtlich bekanntgemacht, von Montag an können sie dann zwei Wochen lang öffentlich eingesehen werden, wie das Regierungspräsidium Stuttgart mitteilte. Außerdem können sie im Internet abgerufen werden. Das Fahrverbot gilt vom 1. Januar an für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019.

Ausgenommen von den Fahrverboten sind unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Menschen mit Behinderung und in medizinischen Notsituationen. Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan auch Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird - darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können, oder Fahrten von Wohnmobilen in den Urlaub.

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