Verkehr:Skurrile Ausrüstung: Was im Ausland ins Auto gehört

München (dpa/tmn) - Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte nicht nur an das Gepäck denken. In manchen Ländern gelten ungewöhnliche Vorschriften für Autofahrer.

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München (dpa/tmn) - Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte nicht nur an das Gepäck denken. In manchen Ländern gelten ungewöhnliche Vorschriften für Autofahrer.

In Griechenland, Island, Lettland, Litauen und Serbien beispielsweise muss ein Feuerlöscher an Bord sein. Darüber informiert der ADAC. Ein Abschleppseil ist in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien Pflicht. In Kroatien, Serbien-Montenegro und Russland müssen Autofahrer ein Ersatzlampenset dabeihaben.

Der Automobilclub weist darauf hin, dass Autofahrer bereits beim Durchfahren eines Landes auf die Mitführungspflicht achten müssen. In Belgien muss bei einer Kontrolle zwar auch ein Feuerlöscher vorgezeigt werden. Allerdings gilt das nur für Fahrzeuge, die ein belgisches Kennzeichen haben. In Frankreich mussten Autofahrer noch bis Anfang 2013 ein Alkoholtestgerät im Wagen haben. Mittlerweile gehört das Röhrchen jedoch nur noch freiwillig zum Auto-Inventar. Vorgeschrieben sind in dem Nachbarland Deutschlands dagegen Warnweste und Warndreieck - wie in den meisten Ländern Europas.

In Deutschland müssen Autofahrer neben Warnweste und Warndreieck auch einen Verbandkasten im Pkw haben. Verstoßen sie dagegen, werden Verwarnungsgelder fällig. Bei fehlendem Warndreieck und Warnweste müssen Autofahrer mit jeweils 15 Euro Strafe rechnen. Gibt es keinen Verbandskasten, droht ein Verwarnungsgeld von 5 Euro. Wichtig ist, dass der Verbandskasten die DIN-Norm 13164 erfüllt. Zum vorgeschrieben Inhalt gehören unter anderem ein 14-teiliges Pflasterset, 4 Wundschnellverbände, Fixierbinden und eine Erste-Hilfe-Broschüre.

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