Verkehr:Neue Mercedes C-Klasse: Ersten Modellen fehlt Airbag-Abschaltung

Hamburg/Stuttgart (dpa/tmn) - Die ersten Exemplare der neuen Mercedes C-Klasse wurden ohne Airbag-Abschaltung für den Beifahrersitz ausgeliefert. Für Kinder in Babyschalen kann ein aktives Kissen lebensgefährlich sein. Kunden haben ein Recht auf Nachbesserung.

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Hamburg/Stuttgart (dpa/tmn) - Die ersten Exemplare der neuen Mercedes C-Klasse wurden ohne Airbag-Abschaltung für den Beifahrersitz ausgeliefert. Für Kinder in Babyschalen kann ein aktives Kissen lebensgefährlich sein. Kunden haben ein Recht auf Nachbesserung.

Ersten Exemplaren der neuen Mercedes C-Klasse fehlt die Airbag-Abschaltung. Darauf weist die Zeitschrift „Auto Bild“ (Ausgabe 26/2014) hin. Die für die Verwendung einer Babyschale wichtige Funktion hatte der Hersteller als Serienausstattung angekündigt, aber erst mehrere Monate nach dem Produktionsstart in die Limousine eingebaut. „Der Serieneinsatztermin war schon immer für Juni 2014 vorgesehen - irrtümlicherweise fehlte in der Preisliste aber diese Einschränkung“, erklärte der Daimler-Konzern auf Anfrage.

Ein aktiver Airbag ist für Kinder in Babyschalen auf dem Beifahrersitz lebensgefährlich, wenn er bei einem Unfall auslöst. Warum die versprochene Airbag-Abschaltung nicht von Anfang an in der C-Klasse verbaut wurde, begründet Daimler nicht. Das Unternehmen hat auch keine Angaben dazu gemacht, bei wie vielen Autos die Funktion fehlt. Die „Auto Bild“ geht von 5000 Fahrzeugen allein in Deutschland aus. In diesen warnt ein Aufkleber davor, Babyschalen auf dem Beifahrersitz zu montieren. Eine Nachrüstung der Airbag-Abschaltung ist laut Hersteller nicht möglich.

Besitzern betroffener Fahrzeuge bietet Daimler „als Kompensation“ 150 Euro an: „C-Klasse-Kunden wurden in einem persönlichen Schreiben darüber informiert.“ Der Hamburger Rechtsanwalt Thomas Brehm sagte der „Auto Bild“, dass Kunden das nicht hinnehmen müssten: Bei einem Mangel hätten sie das Recht auf Nachbesserung. Komme der Autohersteller dem nicht nach, käme möglicherweise ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.

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