Verkehr:Kurzzeitkennzeichen für Autoüberführungen beantragen

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München (dpa/tmn) - Fahren ohne Nummernschild geht nicht, auch nicht auf kurzen Strecken. Im Zweifelsfall kann dann ein Kurzkennzeichen die Lösung sein. Es ist nur fünf Tage lang gültig und darf danach nicht mehr benutzt werden. Für Überführungen müsste das reichen.

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München (dpa/tmn) - Fahren ohne Nummernschild geht nicht, auch nicht auf kurzen Strecken. Im Zweifelsfall kann dann ein Kurzkennzeichen die Lösung sein. Es ist nur fünf Tage lang gültig und darf danach nicht mehr benutzt werden. Für Überführungen müsste das reichen.

Privatpersonen bekommen für einmalige Autoüberführungen oder Probefahrten ein Kurzzeitkennzeichen bei ihrer lokalen Zulassungsstelle. Sie können diese nach Angaben des ADAC bis zu fünf Tage lang nutzen. Die Verwendung des Kennzeichens ist auf ein Fahrzeug beschränkt. Die Nummernschilder sind nach den fünf Tagen wertlos, der Fahrer muss sie nicht zurückbringen. Wichtiger ist dagegen die Frage nach dem Versicherungsschutz für den betreffenden Zeitraum. Darum müsse sich der Autokäufer zuerst kümmern, erklärt der Rechtsexperte des ADAC Jost Kärger.

Nach dem Abschluss erhält der Kunde die elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer. Diese braucht er in der Zulassungsstelle. Das Nummernschild für die Kurzzeitzulassung bekommen Autofahrer bei einem Schildermacher, der oft in der Nähe der Zulassungsstelle zu finden ist. Dort wird das Kennzeichen anschließend noch gestempelt. Die Gebühren sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, etwa 40 Euro Bearbeitungsgebühr und Prägungskosten gelten als realistische Größenordnung. Hinzu kommt die Versicherungsgebühr.

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt in Deutschland, Österreich, Italien und Dänemark im Rahmen von Probe- und Überführungsfahrten. In anderen Ländern werde das Kurzzeitkennzeichen in der Praxis aber oft toleriert, so der ADAC. Es gebe allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. Im schlimmsten Fall dürfen Polizeibeamte in anderen Ländern das Fahrzeug festsetzen, warnt Kärger.

Deshalb rät der Rechtsexperte davon ab, mit dem Kurzzeitkennzeichen in andere Länder als die genannten zu fahren. In diesen Fällen sei ein Exportkennzeichen notwendig. Einen ähnlichen Zweck wie das Kurzzeitkennzeichen erfüllt das rote Kennzeichen für Händler. Es wird aber nur an Betriebe in der Kfz-Branche vergeben. Früher konnten es auch Privatpersonen bekommen. Heute dürfen die Betriebe das rote Kennzeichen nur im gewerblichen Rahmen nutzen.

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