Verkehr - Köln:NRW und Umwelthilfe suchen Vergleich bei Luftreinhalteplänen

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Streit um Dieselfahrverbote in Nordrhein-Westfalen gibt es am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein Vergleichsgespräch zwischen dem Land und der Deutschen Umwelthilfe. Dabei gehe es um den Luftreinhalteplan für Essen, teilte das NRW-Umweltministerium am Montag mit. Das OVG, das noch über zwölf Klagen der Umwelthilfe entscheiden muss, hatte die Gespräche angeregt.

Das Land hat unterdessen gegen das Urteil des OVG zum Kölner Luftreinhalteplan Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das OVG hatte den aktuellen Plan, wie zuvor den Aachener Plan für rechtswidrig erklärt und eine Überarbeitung verlangt. Nach derzeitigem Stand müssten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid an vier Messstellen zu erreichen, hatte das Gericht im Fall Köln entschieden.

Bevor die Luftreinhaltepläne für Köln und Aachen erstellt werden könnten, müssten neue Vorgaben des Umweltbundesamts in die Berechnungsmodelle eingearbeitet werden, teilte des Umweltministerium mit. Die notwendigen Verkehrszählungen würden voraussichtlich bis Ende Januar 2020 abgeschlossen sein. Auf dieser Basis erfolge dann im Frühjahr 2020 die Prognose der Immissionsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten und schließlich die Erstellung der Luftreinhaltepläne.

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