Bundesverwaltungsgericht:Verbände klagen gegen A20-Elbquerung

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Autos fahren hinter einem Hinweisschild zur A20 auf der Autobahn. (Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild)

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Kiel (dpa/lno) - Die Naturschutzverbände BUND und Nabu haben nach eigenen Angaben beim Bundesverwaltungsgericht Klage erhoben gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zur Querung der Elbe im Verlauf der A20. Zur Begründung gaben sie am Montag an, das Verkehrsministerium in Kiel habe auch im neuen Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss klimaschädliche Auswirkungen vernachlässigt. Der betroffene Abschnitt 8 führt von Glückstadt nach Drochtersen in Niedersachsen.

Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) sagte: „Wir suchen seit Jahren den Dialog mit den Naturschutzverbänden - und am Ende stehen meist trotzdem Klagen.“ Schleswig-Holstein brauche eine intakte Infrastruktur ohne das Nadelöhr Hamburg. Die A20 werde auch benötigt, um Investoren zu gewinnen. Alternative Antriebe und Nachhaltigkeit seien auch auf der Straße möglich.

Die A20 dürfte das naturschutzrechtlich am gründlichsten geprüfte Infrastrukturprojekt Deutschlands sein, sagte Madsen und betonte: Er sei überzeugt, dass die Planungsgesellschaft Deges alle relevanten Aspekte gründlich untersucht und das Amt für Planfeststellung alle Interessen zutreffend abgewogen habe: „Deshalb gehen wir davon aus, dass der neue Planfeststellungsbeschluss vor Gericht standhalten wird.“

Die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt forderte, „die klimaschädlichen Auswirkungen neuer Autobahnen müssen nun dringend auf den Prüfstand und laufende Vorhaben bis zur Ergebnisanalyse zurückgestellt werden“. Die A20 gehört aus Sicht von Nabu-Landesgeschäftsführer Ingo Ludwichowski zu den klimaschädlichsten Autobahnprojekten in Deutschland: „Das betrifft nicht nur die erhebliche Inanspruchnahme von Mooren, die aus Klimaschutzgründen eigentlich renaturiert werden müssten.“ Es gehe auch um den Verbrauch erheblicher Betonmengen.

Die Verbände verweisen auf das Klimaschutzgesetz und einen dazu ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Danach bestehe die rechtliche Verpflichtung, alle klimaschädlichen Auswirkungen der geplanten Autobahn zu ermitteln und in der Abwägung mit hohem Gewicht zu berücksichtigen.

© dpa-infocom, dpa:230227-99-761376/2

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