Verkehr - Kassel:Kontrolleure können nun Maskenverweigerer bestrafen

Corona
Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf der Straße. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit Beginn des neuen Jahres gibt es eine weitere Sanktionsmöglichkeit für Maskenverweigerer im öffentlichen Nahverkehr. Ab 1. Januar können Fahrkarten-Kontrolleure in Hessen eine Vertragsstrafe von 50 Euro gegen sie verhängen. Hintergrund ist, dass die Vorschrift in die Beförderungsbedingungen aufgenommen wurde. Zuvor konnten die Kontrolleure lediglich einen Platzverweis aussprechen - um Geldbußen zu verhängen, brauchte es eine Ordnungsbehörde wie die Polizei.

Die Eigensicherung des Personals stehe weiter im Vordergrund, erklärte der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Werde ein Fahrgast aggressiv und die Situation eskaliere, werde die Polizei hinzugerufen. Renitente Maskenverweigerer seien ein Randphänomen, erklärte der RMV. Zuletzt habe der Anteil der Fahrgäste, die sich ohne Attest nachhaltig weigerten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, unter 0,5 Prozent gelegen.

Auch der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) hat den entsprechenden rechtlichen Rahmen geschaffen. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit attestierten Erkrankungen.

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