Telekom, Vodafone, Telefónica:Verbraucherschützer klagen gegen Mobilfunkanbieter

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Wer hat wie viele Handyverträge - und wen geht das etwas an? (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Sie hatten trotz strittiger Rechtslage bestimmte Kundendaten an Auskunfteien gegeben. Die Verbraucherzentrale NRW will die Praxis jetzt verbieten lassen.

Von Nils Wischmeyer, Köln

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen die Mobilfunkanbieter Telefónica, Telekom und Vodafone eingereicht, weil diese in den vergangenen Jahren Vertragsdaten von Kunden an Auskunfteien weitergegeben haben. Bereits im November 2021 hatte eine Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung enthüllt, dass die Mobilfunkanbieter über Jahre hinweg Millionen Vertragsdaten an Auskunfteien übermittelten, obwohl es dafür nur eine rechtlich strittige Grundlage gab. Schon damals kritisierten Datenschützer die Praxis scharf und hielten in einem Beschluss fest, dass sie diese für nicht rechtens halten. Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Mobilfunkkonzerne daraufhin abgemahnt, offenbar aber ohne Erfolg. Jetzt zieht sie gegen die Anbieter vor die Landgerichte in Köln, München und Düsseldorf. Das Ziel: Die Verbraucherzentrale will den Mobilfunkanbietern zukünftig verbieten lassen, die Daten an die Auskunfteien wie beispielsweise die Schufa oder Crif Bürgel zu übermitteln.

Konkret geht es bei der Klage um sogenannte Positivdaten. Das sind Daten, die anzeigen, dass es einen Vertrag gibt. Das Gegenstück dazu sind die sogenannten Negativdaten, die zeigen, dass ein Verbraucher seine Rechnungen oder Kredite nicht gezahlt hat. Dass Unternehmen die Negativdaten an Auskunfteien übermitteln dürfen, ist bisher nicht strittig. Bei den Positivdaten ist das anders. Die Mobilfunkanbieter und Auskunfteien berufen sich darauf, dass sie ein berechtigtes Interesse an den Daten hätten und sie deshalb sammeln oder weitergeben dürften. Finanzschwächere Menschen würden von der Praxis sogar profitieren, weil so positive Daten in die Berechnung ihrer Bonität bei Auskunfteien fließen würden.

Die Verbraucherschützer berufen sich auf die Datenschutzgrundverordnung

Datenschützer und Verbraucherschützer sehen das grundlegend anders. Sie sagen, dass die Unternehmen die explizite Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen, um die Daten sammeln oder weitergeben zu dürfen und berufen sich in ihrer Argumentation auf die seit 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Verbraucherschützer kritisieren an der Weitergabe der Positivdaten, dass diese teilweise wichtige Informationen über Personen preisgeben - und zwar solche, die Unternehmen oder Auskunfteien nichts angehen würden.

So erscheine die Übermittlung von Daten wie dem Beginn oder der Existenz eines Mobilfunkvertrags erst einmal harmlos. "Doch jede Information über Verbraucherinnen und Verbraucher kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge hat oder diese häufig wechselt, gilt unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhält deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden sind."

Die Konzerne hatten bereits in der Vergangenheit erklärt, dass sie die Rechtsauffassung der Datenschützer nicht teilen und sich entsprechend wehren werden. Dennoch übermittelt zumindest die Telekom nach eigenen Angaben schon seit Januar solche Daten nicht mehr.

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