Verbraucher:Von Möbeln bis Tierfutter: Einbruchsschäden regulieren

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Nach Einbrüchen zahlt die Hausratversicherung für Schäden und gestohlene Gegenstände. Damit die Schadensregulierung nicht zum Problem wird, sollten Einbruchsopfer einiges beachten. Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen:

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Nach Einbrüchen zahlt die Hausratversicherung für Schäden und gestohlene Gegenstände. Damit die Schadensregulierung nicht zum Problem wird, sollten Einbruchsopfer einiges beachten. Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen:

Wann greift die Hausratversicherung?

Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug, etwa einer Brechstange, oder einem geraubten Schlüssel Zugang verschafft haben, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Versicherungsschutz kann durch fahrlässiges Verhalten gemindert werden. Ein Beispiel: Wenn die Eingangstür nur angezogen wurde, regulieren Versicherer in der Regel lediglich 50 Prozent des Schadens, sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sind die Diebe über ein angekipptes Fenster eingestiegen, kann das den Versicherungsschutz ebenfalls verringern.

Welches Eigentum wird ersetzt?

Alles, was entwendet wurde. Das schließt Möbel, Kleidung und Elektrogeräte ein, aber auch Bücher und Geschirr. Sogar für das entwendete Futter der Haustiere gibt es laut der Verbraucherzentrale Ersatz. Die gestohlenen Gegenstände müssen Einbruchsopfer auf einer Stehlgutliste notieren. Dort sollte man das Diebesgut detailliert beschreiben und unter anderem dessen Neuwert angegeben. Die Liste reicht man bei der Polizei und der Versicherung ein.

Von wertvollem Inventar hat man für alle Fälle besser ein Foto gemacht und den Einkaufsbeleg aufgehoben. Das kann die Regulierung erleichtern. „Das sind Hinweise, keine Nachweise“, betont Weidenbach. „Bei hohen Schäden kommt oft noch ein Sachverständiger und prüft, ob die angegeben Schäden plausibel sind.“

Auf jeden Fall sollte man auf die Stehlgutliste alles notieren, was weg ist und das lieber zweimal prüfen. Fällt etwa erst Monate später auf, dass die Kamera geklaut wurde, wird der Verlust unter Umständen nicht mehr von der Versicherung reguliert.

Welche Pflichten hat das Einbruchsopfer?

In vielen Versicherungsverträgen steht, dass der Versicherer „unverzüglich“ zu informieren ist. „Das heißt aber nicht, dass man nachts zum Hörer greifen muss“, beruhigt Weidenbach. In der Regel habe man drei Tage Zeit, um den Einbruch telefonisch zu melden. Dort sollte man die Umstände des Einbruchs erläutern und direkt notwendige Reparaturen ansprechen, sagt Weidenbach. Ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer sollte man Schäden an Türen und Fenstern nicht beheben. Sonst droht man, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Wie viel zahlt die Versicherung?

Die Hausrat-Police trägt die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar sowie Einbruchsschäden an Türen und Fenstern. Für geklaute Gegenstände wird der Wiederbeschaffungspreis erstattet. Dieser muss nicht dem früheren Kaufpreis entsprechen. Ein Beispiel: Heute kostet ein Fernseher oft wesentlich weniger als ein technisch vergleichbares Gerät vor fünf Jahren. Sofern Hausrat durch den Einbruch beschädigt wurde, aber weiter genutzt werden kann, zahlt die Versicherung die schadensbedingte Wertminderung.

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