Leipzig:Erleichterungen beim Pfändungsschutzkonto ab 1. Dezember

Eine Kundin bedient einen Geldautomaten. (Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn/Symbolbild)

Verschuldete Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Geld auf ihrem so genannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzusparen. Das bietet Schuldnern die Chance,...

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Leipzig (dpa/sn) - Verschuldete Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Geld auf ihrem so genannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzusparen. Das bietet Schuldnern die Chance, zumindest über einen Teil ihres Guthabens zu verfügen und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Zum 1. Dezember diesen Jahres treten umfangreiche Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto in Kraft - mit Erleichterungen für die Betroffenen, wie die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen erläuterte.

Demnach ist von nun an auf dem P-Konto automatisch monatlich ein Grundfreibetrag von 1260 Euro vor der Pfändung geschützt. Dieser Sockelbetrag kann durch eine P-Konto-Bescheinigung erhöht werden, beispielsweise bei bestehenden Unterhaltspflichten oder einmaligen Sozialleistungen.

Neu ist zudem, dass ein erhöhter Freibetrag auch bei Nachzahlungen von Sozialleistungen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Rente oder Arbeitseinkommen bescheinigt werden kann. Sollte die Nachzahlung von Rente oder Arbeitseinkommen über 500 Euro betragen, muss jedoch das Vollstreckungsgericht aufgesucht werden.

Wenn ein Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin das geschützte Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag nicht komplett verbraucht, kann es nun drei Monate auf den nächsten Monat übertragen werden. Bisher war das nur für einen Monat möglich.

Auskünfte gibt es bei den anerkannten und geförderten Schuldnerberatungsstellen in Sachsen. „Die Beraterinnen und Berater sind durch ständige Weiterbildung gut auf die neuen Regelungen vorbereitet“, betonte Karla Darlatt von der Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung, die von der Diakonie Sachsen getragen wird.

© dpa-infocom, dpa:211130-99-194191/2

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