Verbraucher:Krankenkasse muss über Beitragszahlung des Chefs informieren

Darmstadt (dpa/tmn) - Hat ein Arbeitnehmer begründete Zweifel daran, dass sein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, kann er von der Krankenkasse Auskunft verlangen. Die Krankenkasse darf die Auskunft nicht ablehnen.

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Darmstadt (dpa/tmn) - Hat ein Arbeitnehmer begründete Zweifel daran, dass sein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, kann er von der Krankenkasse Auskunft verlangen. Die Krankenkasse darf die Auskunft nicht ablehnen.

Der Fall: Die Frau erfuhr von früheren Arbeitskollegen, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht gezahlt haben sollte. Sie fragte daher bei ihrer Krankenkasse an, ob dies auch in ihrem Fall so sei. Die Krankenkasse verweigerte jedoch die Auskunft. Es handele sich um Sozialdaten des Arbeitgebers, die ohne dessen Einwilligung nicht an Versicherte übermittelt werden dürften.

Das Urteil: Die Klage der Frau hatte Erfolg. Versicherte hätten einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Sozialdaten, so das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 8 KR 158/14). Die Krankenkasse müsse daher einen bei ihr versicherten Arbeitnehmer darüber informieren, ob sein Arbeitgeber für ihn Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet habe. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen werde auch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erbracht. Der Arbeitgeber führe die Beiträge dann ab. Somit handele es sich auch um die Sozialdaten des Versicherten. Über das Urteil informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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