Verbraucher:Große Unterschiede: Unfallversicherungen im Test

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Berlin (dpa/tmn) – Wer nach einem Unfall dauerhaft unter schweren gesundheitlichen Folgen leidet, bekommt in der Regel von seiner Unfallversicherung eine Entschädigung. Mit der Zahlung kann der Versicherte beispielsweise - wenn nötig - einen Wohnungsumbau oder eine zusätzliche Physiotherapie finanzieren.

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Berlin (dpa/tmn) – Wer nach einem Unfall dauerhaft unter schweren gesundheitlichen Folgen leidet, bekommt in der Regel von seiner Unfallversicherung eine Entschädigung. Mit der Zahlung kann der Versicherte beispielsweise - wenn nötig - einen Wohnungsumbau oder eine zusätzliche Physiotherapie finanzieren.

Doch bei den Leistungen der Unfallversicherungen gibt es große Unterschiede. Das hat eine Analyse der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 10/2015) ergeben.

Ist beispielsweise eine Hand durch einen Unfall nicht mehr funktionsfähig, erhält der Betroffene von einem Versicherer 100 000 Euro Entschädigung, während ein anderer 500 000 Euro - also das Fünffache - zahlt. Die Tester verglichen insgesamt 124 Tarife. Davon schnitten vier Tarife mit „sehr gut“ ab, 80 mit „gut“ und 40 mit „befriedigend“.

Viele Verbraucher haben bereits eine Unfallversicherung. Mehr als 26 Millionen Unfallpolicen gibt es in Deutschland. Das Problem ist: Der Schutz ist häufig ungenügend. Deshalb raten die Experten von „Finanztest“: Wer schon eine Versicherung hat, sollte überprüfen, ob sie im Ernstfall genügend absichert. Wenn nicht, lohnt sich oft der Wechsel des Anbieters oder des Tarifes. Für eine „gute“ Unfallversicherung müsse man 117 Euro im Jahr zahlen, für eine „sehr gute“ rund 192 Euro im Jahr.

Neben der Höhe der Entschädigungssumme ist es auch wichtig, dass der Tarif zum Versicherten passt: Wer beispielsweise Klettern, Drachenfliegen, Reiten oder Skifahren geht, sollte darauf achten, dass der Vertrag das gefährliche Hobby abgedeckt. Außerdem sollte der Schutz rund um die Uhr und weltweit gültig sein und die Police schon ab 1 Prozent Invalidität Leistungen vorsehen. Auch die sogenannte Todesfallleistung sollte mindestens 10 000 Euro betragen.

Wichtig: Eine Unfallversicherung kann nicht den Verlust der Arbeitskraft absichern. Dafür eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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