Verbraucher:Bei höherem P-Konto-Freibetrag nach Laufzeitbefristung fragen

Hamburg (dpa/tmn) - Ein Pfändungsschutzkonto bewahrt einen Schuldner davor, Geld für lebensnotwendige Dinge zu verlieren. Dabei kann die Grundsumme von 1045,04 Euro höher ausfallen. Es gilt dann zu beachten, ob die Laufzeit befristet wurde.

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Hamburg (dpa/tmn) - Ein Pfändungsschutzkonto bewahrt einen Schuldner davor, Geld für lebensnotwendige Dinge zu verlieren. Dabei kann die Grundsumme von 1045,04 Euro höher ausfallen. Es gilt dann zu beachten, ob die Laufzeit befristet wurde.

Gilt auf einem Pfändungsschutzkonto etwa wegen Unterhaltspflichten ein höherer Grundfreibetrag, sollten Verbraucher bei ihrer Bank nachfragen, ob die Laufzeit dafür befristet ist. Gesetzlich vorgesehen sei die Befristung nicht, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg. Dennoch gebe es Kreditinstitute, die die Laufzeit einschränken und nach deren Ablauf ohne Vorwarnung einen geringeren Betrag auf dem Konto vor Pfändung schützen. Das kann zur Folge haben, dass ein Gläubiger Geld bekommt, obwohl der Betrag eigentlich nicht pfändbar war.

Üblicherweise sind auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) pro Monat 1045,04 Euro vor einer Pfändung geschützt. Wer zum Beispiel gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet ist, kann auf Antrag eine höhere Summe schützen lassen. Auch Bezieher von bestimmten Sozialleistungen oder Kindergeld haben diese Möglichkeit, erläutern die Verbraucherschützer.

Den zusätzlichen Betrag müssen sich P-Konto-Inhaber etwa bei ihrem Arbeitgeber, der Familienkasse oder den Sozialleistungsträgern bescheinigen lassen.

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