Unzulässige Subventionen:EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Bahn und Post

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Eigentlich dürfen Staatsgelder nur für Pensionszahlungen und bessere Infrastruktur ausgegeben werden. Doch die EU-Kommission glaubt, dass Deutschland den ehemaligen Staatsunternehmen Deutsche Post und Deutsche Bahn so einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Deshalb zieht sie jetzt vor Gericht.

Im Dauerstreit um staatliche Beihilfen für die ehemaligen Staatsunternehmen Deutsche Post und Deutsche Bahn bringt die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof. Im Fall der Post habe sich Deutschland mehrfach geweigert, die Entscheidungen der Kommission zur Rückzahlung der Subventionen umzusetzen. Beim Bahnverkehr sieht die Kommission die Gefahr, dass staatliche Gelder zweckentfremdet werden könnten.

Für das einstige Staatsunternehmen Deutsche Post gelten Sonderregelungen. Sie sollen der Post helfen, die Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des einstigen Staatsbetriebs zu stemmen. Der Staat überwies dafür nicht nur Geld, er erlaubte auch einen Anstieg der gesetzlich geregelten Briefpreise.

Die EU-Kommission hat die Subventionen nicht generell verboten, aber die Höhe beanstandet. Anfang 2012 bezifferte sie sie auf etwa 37 Milliarden Euro. Das Unternehmen habe dadurch einen unangemessenen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erhalten. Eine genaue Summe nannte die Kommission im aktuellen Fall aber nicht.

Konkret streiten sich Brüssel und Berlin darum, auf welche Geschäftsbereiche sich die Rückforderungen beziehen. Während Deutschland argumentiert, nur der Bereich Postdienstleistungen sei betroffen, ist die EU-Kommission der Meinung, dass auch Subventionen für den Bereich Geschäftskunden zurückerstattet werden müssen. Mit dem Gerichtsverfahren will Brüssel die Zahlung nun erzwingen. Nach einer früheren Mitteilung der Kommission geht es um 500 Millionen bis eine Milliarde Euro.

EU-Kommission fürchtet auch unfaire Vorteile für die Deutsche Bahn

Auch wegen der staatlichen Subventionen für die Deutsche Bahn will die EU-Kommission vor Gericht ziehen. Es sei möglich, "dass staatliche Mittel zum Zweck von Quersubventionen" für den Personen- und Güterverkehr verwendet werden und der Bahn gegenüber Wettbewerbern einen unfairen Vorteil verschaffen.

Die EU-Kommission nennt aktuell zwar nicht die Deutsche Bahn beim Namen. Allerdings hatte sie Mitte des Jahres Deutschland ausdrücklich mit Blick auf die Deutsche Bahn mit einer Klage gedroht. Beanstandet wurden dabei die Finanzstrukturen bei der Bahn. Diese führten dazu, dass Subventionen etwa für die Infrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr in andere Bereiche fließen können.

Hintergrund der Bedenken damals und heute ist die Sorge, dass die Staatsgelder an den falschen Ort gelangen. Der Staat soll zwar das Schienennetz selbst und bestimmte Leistungen auf der Schiene mit seinem Geld stützen dürfen. Wenn das Geld aber stattdessen in Bereiche fließt, wo Wettbewerb herrschen soll, etwa im Fernverkehr, dann wird es aus Sicht der Kommission kontraproduktiv. Denn dann sorgen die Subventionen dafür, dass aufgrund der Wettbewerbsverzerrung letztlich die Kunden unter weniger Auswahl oder schlechteren Leistungen leiden könnten.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/mahu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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