Wenn ein großes Unternehmen prüft, wo es sich in Europa am besten niederlassen soll, ist ein Faktor besonders ausschlaggebend: die Steuerlast. Auf den ersten Blick ist die Höhe der Abgaben ziemlich leicht herauszufinden. Denn in jedem Land gibt es staatlich festgesetzte Steuersätze. Doch gelten diese auch tatsächlich? Die Grünen im Europäischen Parlament sind der Frage nachgegangen und wollen die Ergebnisse ihrer Untersuchung an diesem Dienstag vorstellen. Der Bericht liegt der Süddeutschen Zeitung vor - und das Fazit ist eindeutig: In keinem Land der Europäischen Union - mit Ausnahme Bulgariens - stimmt der gesetzlich vorgeschriebene Steuersatz mit jenem überein, den multinationale Konzerne im Durchschnitt tatsächlich an den Fiskus abführen.
Am stärksten ist diese Abweichung in Luxemburg. Im Großherzogtum liegt der gesetzliche Steuersatz für Unternehmen bei 29 Prozent - so viel müssten die Firmen eigentlich bezahlen. Doch die Grünen kommen auf eine ganz andere Zahl: auf lediglich zwei Prozent. Auch in Ungarn, den Niederlanden und Österreich ist der Graben zwischen nominalem und effektivem Steuersatz größer als im EU-Durchschnitt. Deutschland befindet sich im oberen Mittelfeld: Hierzulande lag die Abgabenlast in den Jahren 2011 bis 2015 bei 30 Prozent; der Untersuchung zufolge führten Konzerne aber tatsächlich nur 20 Prozent an den Fiskus ab.
Konjunktur:Schnell noch Steuern senken
Neun Jahre lang sonnte sich die deutsche Wirtschaft in einem beispiellosen Aufschwung. Nun verdüstern sich die Aussichten. Viele fordern daher Entlastungen - bevor die Krise kommt.
Sven Giegold, der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, fordert deshalb mehr Transparenz über die Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen. "Die EU-Kommission hat einen guten Vorschlag zur Steuertransparenz großer Konzerne vorgelegt", sagt der Europa-Abgeordnete, "nun muss Finanzminister Olaf Scholz seine Blockade aufgeben und sich im Rat für länderbezogene Steuertransparenz einsetzen." Die EU müsse den Bürgern vor der Europawahl im Mai zeigen, dass sie etwas Wirksames gegen dubiose Steuerpraktiken auf die Reihe bekomme, fordert Giegold.
Gleich mehrere Vorschläge der Europäischen Kommission hängen im Rat der Finanzminister fest. Giegolds Kritik an Scholz entzündet sich vor allem am sogenannten Country-by-Country-Reporting. Dieses soll multinationale Unternehmen verpflichten, den Behörden Daten zu Umsatz, Gewinn und Steuerzahlungen aufgeschlüsselt nach Ländern vorzulegen. Das soll den Finanzämtern ermöglichen, Firmen dort zu besteuern, wo der Gewinn erwirtschaftet wird. Auch der tatsächlich gezahlte Steuersatz wäre so ermittelbar. Scholz hat zwar erklärt, er sei "sehr dafür", dass es die Möglichkeit einer solchen Berichterstattung gebe. Man müsse sich aber auch die Frage stellen, was man am Ende kriege, wenn man dies tue - insbesondere außerhalb der EU.
Übersetzt heißt das: Der sozialdemokratische Finanzminister will die Berichterstattungspflicht auf Ebene der OECD, aber nicht den sehr viel weitergehenden Vorschlag der EU-Kommission, wonach Konzerne detaillierte Länderberichte veröffentlichen sollen. Deutschland sperrte sich schon unter Scholz' CDU-Vorgänger Wolfgang Schäuble gegen eine solche Veröffentlichung, weil es sich um sensible Firmendaten handele. Genau dieses Argument kommt von so manchen Dax-Konzernen, die in dieser Causa auch im Bundesfinanzministerium vorstellig geworden sind. Bisher handelt Scholz ganz in ihrem Sinne; denn ob es eine Lösung auf OECD-Ebene gibt, ist völlig ungewiss.
Weil es in Europa keine genauen Daten über die Steuerlast großer Unternehmen gibt, mussten die Grünen auf die Datenbank Orbis zurückgreifen. Deren Inhalte seien zwar weit davon entfernt, perfekt zu sein, heißt es in dem Bericht; aber sie seien nun einmal "die besten Daten, die verfügbar sind". Der Steuerexperte Petr Janský von der Prager Karls-Universität hat sie im Auftrag der Grünen ausgewertet.
Auch in Sachen Digitalsteuer herrscht zwischen Berlin und Paris Stillstand
Um mehr Licht ins Steuerdunkel zu bekommen, fordert der Autor der Untersuchung neben der länderspezifischen Berichterstattungspflicht auch die Umsetzung eines weiteren Kommissionsvorschlags. Dieser wird zwar von den Finanzministern immer wieder diskutiert - doch am Ende stets verworfen: die Idee einer gemeinsam konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer.
Deutschland und Frankreich haben sich in ihrer Meseberger Erklärung im Juni grundsätzlich dazu bekannt. Ob es aber tatsächlich so weit kommt, darf bezweifelt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte schon mit dem früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy entsprechende Pläne geschmiedet - umgesetzt wurde bisher nichts. Auch in Sachen Digitalsteuer herrscht zwischen Berlin und Paris Stillstand. Deutschland und andere EU-Staaten weigerten sich, die von Paris geforderte Digitalsteuer rasch in Europa einzuführen. Sie wollen erst abwarten, ob ein Kompromiss auf OECD-Ebene möglich ist. Der Ärger in Paris sitzt tief. Frankreich wollte den Bürgern vor der Europawahl zeigen, dass die EU in Steuerfragen handlungsfähig ist. Denn laut EU-Kommission sind es vor allem die großen US-Digitalkonzerne, die in Europa äußerst wenig Steuern zahlen. Das ist allerdings kein Wunder, haben doch einige EU-Staaten ganz besondere Steuersätze im Angebot.