Berlin:Fehlende Unterlagen kosten BVG elf Millionen Euro

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Berlin (dpa/bb) - Den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind wegen fehlender Unterlagen staatliche Zuschüsse in Höhe von gut elf Millionen Euro entgangen. Das bestätigte eine BVG-Sprecherin am Samstag. Zuvor hatte die "Berliner Morgenpost" darüber berichtet.

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Berlin (dpa/bb) - Den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind wegen fehlender Unterlagen staatliche Zuschüsse in Höhe von gut elf Millionen Euro entgangen. Das bestätigte eine BVG-Sprecherin am Samstag. Zuvor hatte die „Berliner Morgenpost“ darüber berichtet.

Konkret geht es um Zuschüsse zur Ökostrom-Umlage, mit denen der Bund besonders energieintensive Unternehmen wie die BVG unterstützt. Sie gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im hessischen Eschborn. Den Antrag der BVG für das Jahr 2012 lehnte die Behörde im Dezember 2011 ab, weil im Antrag angeblich die Stromrechnungen zweier Anbieter fehlten.

Die BVG bestreitet, einen unvollständigen Antrag eingereicht zu haben. Drei erfahrene Mitarbeiter hätten ihn - wie in den Jahren davor und danach, als die Zuschüsse gewährt wurden - zusammengestellt und sechsmal auf seine Vollständigkeit geprüft, sagte die BVG-Sprecherin. Die Verkehrsbetriebe gingen daher davon aus, dass die der Antrag vollständig im Bundesamt eingetroffen ist, dort geöffnet wurde und dabei die circa 40 Seiten verloren gingen.

Das Unternehmen klagte daher im Sommer 2012 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen die Ablehnung, dieses sah jedoch keine Beweise für die Darstellung der BVG und wies die Klage ab. Das Unternehmen beantragte daraufhin eine Berufung.

Drei Jahre später, im Juni 2015, ließ ein Gericht die Berufung laut BVG wegen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils von 2012 zunächst zu, im September 2016 wurde sie dann jedoch als unbegründet zurückgewiesen. Das Berufungsgericht setzte den Schaden für die BVG nach Informationen der „Berliner Morgenpost“ auf 11 111 079,45 Euro fest.

Das Unternehmen will nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erwirken, dass der Fall neu verhandelt wird. „1000 Euro könnte die BVG vielleicht mal verkraften, aber nicht elf Millionen Euro“, sagte die Sprecherin. Wann über die Beschwerde entschieden wird, ist nach BVG-Angaben noch unklar.

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