Wohnen:Was bei Untermietern zu beachten ist

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Noch Platz: Einer WG müssen Eigentümer in der Regel zustimmen. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Wird das Geld knapp oder die Einsamkeit erdrückend, kann man seine Wohnung untervermieten. Warum der Vermieter in den meisten Fällen nicht ablehnen darf - und welche Rechte der Untermieter hat, falls das Zusammenwohnen schwierig wird.

Von Berrit Gräber

In diesen Corona-Zeiten kann das Teilen von Wohnraum zum Rettungsanker in der Not werden. Bei vielen Mietern ist das Geld knapp. Sie könnten ein Zubrot durch Untervermieten gut gebrauchen. Andere sind einsam zu Hause, leben allein auf vielen Quadratmetern. "Solche Konstellationen gibt es zuhauf, da bietet sich Untervermieten regelrecht an", sagt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds in Berlin. Zumal unzählige Menschen eine bezahlbare Bleibe suchen. Wer seine Mietwohnung oder ein gemietetes Haus teilen und dadurch Wohnkosten sparen will, habe in aller Regel sogar einen Anspruch darauf, so Hartmann. Da geht viel. Aber es gibt auch sehr viel zu beachten.

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