Kunden des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook dürfen auf finanzielle Hilfen vom Bund hoffen. Die Bundesregierung hat beschlossen, bei der Entschädigung von Pauschalurlaubern des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook einzuspringen. "Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen", teilte die Bundesregierung mit. Zuvor hatte die ARD darüber berichtet.
Demzufolge geht es um jenen Betrag, für den der zuständige Versicherer Zurich Insurance nicht aufkommen wird. Zwar müssen Pauschalreisen in der EU gesetzlich verpflichtend abgesichert sein, damit Kunden im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihr Geld zurückbekommen. Die Haftungsobergrenze wurde 2018 im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie hierzulande jedoch auf 110 Millionen Euro festgesetzt. Daher hatte Thomas Cook die Kundengelder nur bis zu diesem Betrag abgesichert.
Allein bis Anfang November wurden Zurich bereits Schäden in Höhe von 250 Millionen Euro gemeldet. Der ARD zufolge rechnen Experten sogar mit einem Gesamtschaden von 300 bis 500 Millionen Euro. Die Versicherungssumme, mit der die Kunden abgesichert waren, reicht demnach nicht ansatzweise aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Diese finanzielle Lücke könnte der Bund nun schließen.
Mit dem Schritt will die Bundesregierung eine mögliche juristische Auseinandersetzung vermeiden. Nach ARD-Informationen kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag der Zurich Versicherung zu dem Schluss, dass eine Staatshaftung denkbar sei, weil die Bundesregierung die EU-Richtlinie unzureichend umgesetzt habe. Es sei demnach sogar wahrscheinlich, dass das Gesetz geändert werde, damit für die Absicherung von Pauschalreisen künftig andere finanzielle Regeln gelten.