Gewerkschaften:Privilegien für Gewerkschaftsmitglieder

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Es geht in der Regel um Arbeitszeiten, mehr Gehalt und Urlaubstage: In Berlin-Zehlendorf streikte im April das Personal des Klinikums Emil von Behring. (Foto: Rainer Keuenhof/Imago)

Mehr Geld, mehr Urlaub, geringere Arbeitszeiten: Bei einer Klinik in Thüringen gilt ein Tarifvertrag nur für Mitarbeiter, die einen Mitgliedsausweis von Verdi haben. Das könnte Schule machen.

Von Joachim Göres

Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, neun Prozent mehr Lohn, ein Tag mehr Urlaub, jährlich 3000 Euro Sonderzahlung ab 2025, Zuschuss zum Jobticket, Nachtzuschläge bereits ab 20 Uhr, zusätzlich fünf Tage Arbeitsbefreiung für die Betreuung eines erkrankten Teenagers - das sind nur einige der Punkte, auf die sich die Geschäftsführung der Waldkliniken Eisenberg in Thüringen mit der Gewerkschaft Verdi kürzlich geeinigt haben. Das Besondere: Dieser Tarifvertrag gilt seit Juli - und zwar nur für Verdi-Mitglieder. "Rein rechtlich sind Tarifverträge immer nur für Gewerkschaftsmitglieder gültig, und Arbeitgeber wenden die Regelungen auch auf alle anderen Beschäftigten an. In diesem Fall ist das anders - das ist ganz in unserem Sinne und bundesweit von wegweisender Bedeutung", sagt Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei Verdi.

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