Google Street View:Fehlstart bei Online-Einspruch

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Hausbesitzer können bei Google ab sofort auch im Netz der Veröffentlichung von Bildern bei Street View widersprechen. Allerdings traten bei dem Online-Formular zunächst Fehler auf.

Dem Internetkonzern Google haben zum Beginn der Widerspruchsfrist für Google Street View technische Probleme zu schaffen gemacht. Das Online-Tool für Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Straßenfotos auf Street View wurde am Dienstagmorgen freigeschaltet - legte aber einen ziemlich holprigen Fehlstart hin.

Neben dem Postweg und der E-Mail gibt es ab sofort eine dritte Möglichkeit, Einspruch gegen die Veröffentlchung seines Hauses bei Google Street View einzulegen: Auf einer speziell dafür geschaffenen Internetseite. (Foto: dpa)

Das Portal habe "nicht auf allen Internet-Browsern funktioniert", ließ das Unternehmen wissen. Probleme habe es unter anderem mit dem Internet Explorer von Microsoft gegeben. Keinerlei Probleme habe es dagegen mit dem eigenen Internet-Browser Chrome gegeben, sagte eine Sprecherin des Konzerns. Allerdings surfen zwei Drittel aller Internetnutzer mit dem Explorer des Konkurrenzunternehmens Microsoft durch das Netz.

Am erklärte Google das Problem für behoben: "Einige Nutzer hatten heute Schwierigkeiten, Zugriff auf das neue Online-Tool zu bekommen, welches die Google Maps API nutzt", hieß es in einem Statement. "Der technische Fehler in Google Maps ist mittlerweile behoben. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten."

Die vor Tagen vom US-Konzern angekündigte Online-Funktion steht seit Dienstagmorgen auf der Internetseite von Google zur Verfügung. "Das Online-Tool ergänzt die seit April 2009 bestehenden Vorab- Meldemöglichkeiten via Mail und auf dem Postwege", heißt es in einer Mitteilung von Google Deutschland. Es sei nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt worden.

Mit dem Internet-Werkzeug könnten Hausbesitzer und Mieter ihre Immobilie bei dem Straßenbilderdienst unkenntlich machen lassen, bevor Street View wie angekündigt zum Jahresende auch in Deutschland an den Start geht, so der Konzern. Per Drag-and-Drop können Benutzer auf der Webseite genau ihr Haus markieren, das unkenntlich gemacht werden soll.

Daneben könnten Verbraucher nach wie vor per Brief oder E-Mail Widerspruch einlegen. Ein Google-Sprecherin sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Widerspruchsfrist laufe wie geplant am 15. September um Mitternacht aus.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) fordert eine deutliche Verlängerung, um Hausbesitzern und Mietern auch in den Bundesländern genug Zeit für einen Widerspruch zu geben, in denen momentan noch Sommerferien sind. Aigner warnte angesichts der Debatte um Google Street View vor gesetzlichen Schnellschüssen beim Datenschutz im Internet. Die Herausforderung an die Politik werde sein, eine vernünftige Balance zu finden zwischen den neuen technischen Möglichkeiten, von denen auch viele Verbraucher profitierten, und dem Schutz der Privatsphäre der Bürger.

Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, betonte, auch nach dem Start bestehe ""ederzeit und dauerhaft die Möglichkeit", die Bilder in Street View unkenntlich zu machen. "Das Verfahren ist für Street View weltweit üblich und erprobt." Google kümmere sich selbst darum, dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, ohne dass dies beantragt werden müsse.

© sueddeutsche.de/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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