Sparkassen:Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Zinszahlungen

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In der Musterfeststellungsklage ging es um sogenannte Prämiensparverträge. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Die Sparkasse Leipzig soll Zinsen zum Nachteil ihrer Kunden angepasst haben. Bundesweit dürften Zehntausende Kunden betroffen sein.

Von Andreas Jalsovec, München

Im Streit um Zinsnachzahlungen auf Prämiensparverträge haben Verbraucherschützer einen Erfolg verbucht. In einem Verfahren gegen die Leipziger Sparkasse entschied jetzt das Oberlandesgericht Dresden, dass Klauseln zur Anpassung der Zinsen in den Sparverträgen unwirksam seien. Die sogenannte Musterfeststellungsklage, an der sich fast 1000 Verbraucher beteiligten, war von der Verbraucherzentrale Sachsen eingereicht worden. Mit dem Urteil sei es nun wahrscheinlich, dass die Sparkasse Zinsen an die Kunden nachzahlen müsse, sagte Michael Hummel, Justiziar der Verbraucherzentrale. Im Schnitt geht es dabei um Nachforderungen von 3100 Euro pro Kunde - zusammen genommen also um einen Millionenbetrag.

Bei Prämiensparverträgen erhalten die Sparer neben der jährlichen Prämie einen flexiblen Zins. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hatte die Sparkasse den Kunden über Jahre hinweg zu niedrige Zinsen gezahlt. Das Kreditinstitut argumentierte dagegen, die Zinsanpassung sei "fair und transparent erfolgt". Sie sah sich nach dem jetzigen Urteil ebenfalls bestätigt. Offen gelassen hatte das Gericht, wie der Zins genau zu berechnen ist. Das Verfahren dürfte nun in die nächste Instanz gehen. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH).

Bereits das jetzige Urteil des Oberlandesgerichts könne jedoch "enorme Strahlkraft entfalten und Prämiensparern bundesweit Hoffnung geben, ihre ausstehenden Zinsen zu erhalten", sagte Justiziar Hummel. Tatsächlich dürften von falschen Zinsberechnungen in langfristigen Sparverträgen bundesweit Zehntausende Kunden betroffen sein. Grund dafür sind fehlerhafte Zins-Klauseln in den Verträgen. So hatte der BGH bereits in früheren Entscheidungen klar gemacht, die Banken müssten sich bei der Zinsberechnung an festen Bezugsgrößen orientieren. Sie dürften die Zinsen nicht nur nach eigenem Ermessen anpassen. Viele Institute halten sich jedoch nach Angaben der Verbraucherzentralen nicht an diese Vorgabe. Bundesweit gibt es demnach etwa 150 Kreditinstitute, in deren Verträgen sich unwirksame Zinsanpassungs-Klauseln finden.

© SZ vom 23.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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