Für Betriebsrenten:Spahn fordert Geld - Scholz lässt ihn auflaufen

Die "Doppelverbeitragung" belastet Betriebsrentner. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Der Gesundheitsminister will Rentner bei Krankenkassenbeiträgen entlasten. Scholz lehnt das ab - und schickt ihn zu den Krankenkassen.

Von Cerstin Gammelin und Henrike Roßbach, Berlin

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen entlasten, stößt mit der Finanzierung des Vorhabens aber auf Widerstand bei Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Spahn hat einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geschickt, der eine Halbierung der Krankenkassenbeiträge vorsieht, die bislang in der Auszahlungsphase auf Betriebsrenten fällig werden In dem Entwurf, der der SZ vorliegt, beziffert er die Kosten für die Krankenversicherung auf drei Milliarden Euro jährlich; 2,5 Milliarden Euro davon fordert er als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Die restlichen 500 Millionen Euro sollen die Beitragszahler tragen.

Ein Sprecher von Scholz sagte der SZ, der Minister teile zwar das Anliegen, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen. Allerdings sei im Bundeshaushalt kein zusätzliches Geld dafür vorhanden. "Die Finanzlage der Krankenkassen sieht hingegen deutlich besser aus, weshalb Jens Spahn auf der Suche nach der Finanzierung dort fündig werden könnte."

Die Replik aus dem Gesundheitsressort kam prompt. Spahns Sprecher sagte, der Koalitionsvertrag sehe ohnehin schon mehr Steuermittel für die gesetzliche Krankenversicherung vor, auf Bestreben der SPD. "Und die SPD will die Betriebsrentner entlasten. Das kann kaum allein zu Lasten der Beitragszahler gehen." Sie rechneten deshalb "mit der Bereitschaft des Finanzministers, sich hier substanziell einzubringen". Seit 2004 müssen Betriebsrentner den vollen Krankenkassenbeitrag auf ihre Betriebsrenten zahlen, also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Das soll nun wieder geändert werden, so dass nur noch der Arbeitnehmeranteil fällig wird. Bestehen bliebe aber die Regelung, dass bei einigen Betriebsrentenformen sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Auszahlungsphase Sozialbeiträge abgeführt werden müssen.

© SZ vom 30.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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