Versicherungen:Sicher selbständig

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Ein Mann gestaltet Innenräume. Wer das als Selbständiger tut, sollte alles, was er im Büro nutzt, auch versichern. (Foto: Andrey Popov/Imago Images/Panthermedia)

Wer sich selbständig macht, braucht den richtigen Schutz. Für beruflich genutzte Geräte reicht eine Hausratversicherung nicht.

Von Herbert Fromme und Anne-Christin Gröger, Köln

Sich selbständig machen, hauptberuflich oder nebenberuflich, für viele ist das ein verlockender Weg, aus dem bisherigen beruflichen Trott auszubrechen und etwas ganz Neues zu machen. Für andere ist diese Entscheidung aus der Not geboren, denn sie finden keine andere Beschäftigung.

Ob Selbsterfüllung oder Selbstausbeutung: Wer sich selbständig macht, sollte früh an die richtige Versicherung denken. Denn die übliche Hausrat- und Haftpflichtversicherung reicht meistens nicht aus und kann in vielen Fällen die Deckung ablehnen, wenn ein Schaden im beruflichen Zusammenhang entsteht.

Eine Berufshaftpflichtdeckung ist das Erste, an das alle Selbständigen denken sollten, wenn sie sich mit Versicherung befassen. Aber auch die berufliche Nutzung von Geräten, die man über die private Hausratversicherung gut geschützt wähnt, muss meistens separat abgedeckt werden. "Es gibt keine Sicherheit, dass sich ein Hausratversicherer bei einem Schaden nicht versucht herauszuwinden", sagt der Experte Franz Kupfer. Ein mögliches Argument könnte sein, dass die berufliche Nutzung eine sogenannte Gefahrenerhöhung darstellt. Das kann der Fall sein, wenn die oder der Selbständige oft mit seiner Ausrüstung unterwegs ist. Kupfer weiß, wovon er redet: Er leitet beim Versicherer Hiscox den Bereich Sachversicherung und Betriebshaftpflicht in Deutschland.

Erster Schritt: die Bestandsaufnahme

Natürlich: Wer bereit ist, das Risiko selbst zu tragen, und bei einem Verlust der Ausrüstung im Wert von 40 000 Euro oder 80 000 Euro nicht in Schwierigkeiten gerät, kann sich die Versicherung sparen.

Armin Salamon, Geschäftsführer und Eigentümer des auf selbständige Fotografen und Filmemacher spezialisierten Versicherungsmaklers Aktivas aus München, rät zu einer separaten Absicherung der beruflich genutzten Ausrüstung. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme, welche Werte vorhanden sind. "Viele Selbständige arbeiten von zu Hause aus, haben ein Büro und vielleicht noch ein Studio, eine Werkstatt oder einen Raum für spezielle Maschinen", sagt er. "Dafür empfehle ich immer eine Inhaltsversicherung." Sie ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für Privatleute und sichert Schreibtisch, Kopierer, Computer und teures technisches Equipment gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm ab. Ähnlich wie bei der Hausratversicherung zahlt diese Police jedoch nicht bei Elementargefahren. "Gefahren wie Hochwasser oder Erdrusch müssen über einen Extrabaustein separat dazugekauft werden", sagt Salamon.

Mitversichert sein sollten auch Gegenstände oder Waren, die nicht dem Selbständigen gehören, die er oder sie aber in den eigenen Räumlichkeiten lagert, etwa um sie zu bearbeiten oder weiterzuverkaufen. "Modefotografen bekommen beispielsweise Kollektionen von Designern zur Verfügung gestellt, um diese abzulichten", erläutert Salamon. Das muss dem Versicherer mitgeteilt und mitversichert werden.

Selbständige sollten über eine Allgefahrendeckung nachdenken, nicht nur für elektronische Geräte. "Wir hatten schon Schadensfälle, wo das eine große Rolle spielte", berichtet Kupfer. Eine Firma hatte außerhalb ihrer eigentlichen Tätigkeit einen Aufsitz-Rasenmäher, der über ein Schlagloch fuhr und dabei beschädigt wurde. Das wurde reguliert. Es gibt auch sehr exotische Schäden wie der des Ingenieurbüros, das für eine Umweltstudie Fledermauskameras aufgestellt hatte, von denen eine herunterfiel.

Wer keine Allgefahrendeckung für seine gesamte Ausrüstung kaufen will, sollte eine spezielle Elektronikversicherung abschließen. "Sie ist eine Allgefahrendeckung und zahlt auch, wenn ein Mitarbeiter ein teures Gerät fallen lässt, der Geschäftsführer den Laptop im Zug vergisst oder eine wertige Kamera beim Transport kaputtgeht", erläutert Makler Salamon. Gerade für teure Computer und anderes technisches Equipment kann das sinnvoll sein. Fotografen und Filmern empfiehlt er eine Equipmentversicherung, die nicht nur die fotografische und filmische Ausrüstung abdeckt, sondern auch die elektronischen Geräte.

Der Makler sollte auch bei Schäden helfen

Guter Rat ist sehr viel wert beim Schritt in die Selbständigkeit. Das gilt auch für die Versicherungsfragen. Die Verbraucherzentralen können bei Gewerbepolicen nicht helfen. Empfehlenswert ist es, sich einen guten Makler zu suchen und nicht einen Versicherungsvertreter, auch wenn die Schwester des Freundes oder der Schwager dieser Beschäftigung nachgehen. Der Vertreter vertritt immer die Interessen der Versicherungsgesellschaft, für die er arbeitet. Der Makler ist per Gesetz gezwungen, die Interessen des Kunden zu vertreten, sonst macht er sich haftbar. Er vermittelt Policen verschiedener Versicherer, der Vertreter in der Regel nur die seines Auftraggebers.

Dabei sollte man sich eine Maklerin oder einen Makler mit Fachkenntnissen suchen, die auch bei Schäden helfen können. Online-Dienste wie Check24 oder Clark haben da begrenzte Möglichkeiten, können aber nützlich sein für einen ersten Überblick.

Die Preise variieren deutlich. Meistens gibt es einen Mindestbeitrag von 150 Euro oder 200 Euro pro Jahr. Die Preise werden in Promille der Versicherungssumme angegeben, wer 100 000 Euro versichert, kann das schon für 250 Euro bis 400 Euro erreichen, je nachdem, ob es sich um viele elektronische Geräte handelt oder nicht. Die Versicherer unterscheiden sich deutlich. Wer nur nach Preis aussucht, macht fast immer einen Fehler. Ein wichtiges Kriterium ist, ob die Gesellschaft tatsächlich eine Allgefahrendeckung und auch einen Unterversicherungsschutz bietet.

Cyberrisiken müssen in der Regel separat abgedeckt werden

Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Vertrag abzuschließen, bei dem der Versicherer den Neuwert eines Gegenstandes ersetzt, rät Makler Salamon. Sein Tipp: Auch wenn es Zeit kostet, sollten sich Neu-Selbständige große Mühe mit dem Versicherungsantrag geben. "Je genauer die Angaben darin sind, um welche Risiken es sich handelt und welche Werte versichert werden sollen, desto weniger Probleme gibt es später im Schadensfall mit dem Versicherer."

In die Inhaltsversicherung eingeschlossen werden kann eine Betriebsunterbrechung, wenn die selbständige Tätigkeit wegen eines Feuers einige Wochen nicht ausgeübt werden kann. Zerstört ein Brand teure Fotoobjektive, Kameras oder die gesamte Werkstatt, ersetzt sie den ausgefallenen Umsatz. Wichtig: "Auch die Betriebsunterbrechungskomponente greift, sofern nicht anders vereinbart, nur bei den Standardgefahren Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm", sagt Salamon.

Cyberschäden sind in der Regel nicht versichert. "Wir ersetzen bei einem Feuer auch die Wiederherstellung von Daten", erläutert Hiscox-Mann Kupfer. "Aber wenn es einen Datenverlust gibt ohne Sachschaden, ist das nicht mitversichert." Viele Gesellschaften bieten dafür separate Cyberdeckungen an.

Ein wichtiges Thema für viele Berufsgruppen sind Drohnen geworden. Fotografen nutzen sie gerne, aber auch Immobilienmakler, die ihre Objekte von oben fotografieren wollen. Wer Drohnen einsetzt, sollte darauf achten, dass sie in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind, auch in der Haftpflichtversicherung.

Während der Laufzeit des Vertrags sollten sich Selbständige genau an die Sicherheitsauflagen der Versicherer halten. "Wenn in den Bedingungen steht, dass eine Alarmanlage eingerichtet werden muss, sollten Selbständige diese Auflage erfüllen, sonst kann sich der Versicherer im Ernstfall aus der Verantwortung ziehen, und das zu Recht", sagt Makler Salamon.

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