Gesetzliche Unfallversicherung:Ein Schutz, den alle nutzen können

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Selbständige Handwerker wie diese Schreinerin müssen sich selbst absichern gegen Berufsrisiken. (Foto: Kzenon/imago images/Panthermedia)

Auch Selbständige können in die gesetzliche Unfallversicherung, auf freiwilliger Basis. Im Ernstfall haben sie unter anderem Anspruch auf Geld bei Arbeitsunfähigkeit. Doch die Sache hat nicht nur einen Haken.

Von Jonas Tauber, Köln

Die Angst kennt jeder Dachdecker: Einen Moment nicht ganz bei der Sache, schon verliert er den Halt und stürzt vom Dach. Die nächste Station ist das Krankenhaus. Dort wird der Unfall vom für Arbeitsunfälle zuständigen Durchgangsarzt bearbeitet. Anschließend übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Verantwortung für die weitere Behandlung und Reha des Mannes. Zieht sich die Arbeitsunfähigkeit hin, gibt es Verdienstausfall.

Arbeitnehmer sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle versichert, es ist eine Pflichtversicherung. Die Beiträge übernehmen die Unternehmen. Auch Schüler und viele Ehrenamtler sind darüber abgesichert.

Was wenig bekannt ist: Auch Selbständige können den gesetzlichen Unfallschutz in Anspruch nehmen. Einige Berufe wie Landwirte oder Physiotherapeuten sind sogar automatisch versichert, andere können das freiwillig und kostenpflichtig tun. Die Preise können deutlich unter denen einer privaten Unfallversicherung liegen.

"Selbständige, bei denen weder die gesetzliche noch die satzungsgemäße Pflichtversicherung greift, können sich freiwillig versichern", sagt Eberhard Ziegler, Referatsleiter bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft können Selbständige online einen Antrag auf Absicherung stellen. Einen Tag nach Eingang des Antrags greift der Schutz gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten, sagt Ziegler. An welche der neun Berufsgenossenschaften sie sich wenden müssen, erfahren Selbständige bei der DGUV. Publizisten beispielsweise gehören in die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Viele Zusatzleistungen sind eingeschlossen

Im Ernstfall haben gesetzlich Unfallversicherte Anspruch auf einen ganzen Strauß an Leistungen. Zum einen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten sowie die Kosten für Hilfsmittel, Rehabilitation oder Physiotherapie.

Daneben sieht die gesetzliche Unfallversicherung aber auch Geldzahlungen vor, die den Verdienstausfall ausgleichen sollen. Dazu gehört Verletztengeld während der Behandlung ab Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings greift bei Unternehmern, das sind die Selbständigen bei der Berufsgenossenschaft, eine Karenzzeit von bis zu 13 Wochen. Macht der Unfall eine Umschulung nötig, wird sogenanntes Übergangsgeld gezahlt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent, hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente. "Der Verlust eines Daumens etwa entspricht 30 Prozent", sagt Ziegler. Die Höhe der Rente richtet sich nach der vereinbarten Summe. Sie wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung andauert. Beim Verlust eines Fingers also lebenslang.

In vielen witterungsabhängigen Berufen kann im Winter nicht gearbeitet werden, auch Dachdecker-Betriebe können deshalb Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. (Foto: U. J. Alexander/imago images)

Die Kosten für die freiwillige gesetzliche Unfallversicherung hängen vom Beruf des Selbständigen ab. Denn je nach Tätigkeit gibt es ein geringeres oder höheres Unfallrisiko. Zweitens richtet sich der Beitrag nach der vereinbarten Versicherungssumme. Es gibt eine gesetzliche Mindestversicherungssumme, Selbständige können aber auch einen höheren Wert bis zu einem jeweils festgelegten Maximum wählen.

So liegt die Mindestversicherungssumme bei der auch für freie Journalisten zuständigen VBG bei 23 688 Euro. Dafür muss der oder die Versicherte derzeit einen Beitrag in Höhe von 62 Euro im Jahr zahlen. Das Verletztengeld während der Behandlung ab dem 22. Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit läge in diesem Fall bei 1 579 Euro. Vereinbaren die Journalistin oder der Journalist die Höchstversicherungssumme von aktuell 120 000 Euro, wäre dafür ein Jahresbeitrag von 313 Euro fällig. Das Verletztengeld beträgt monatlich 8.000 Euro.

Deutlich anders fallen die Zahlen bei der für die Bauwirtschaft zuständigen BG Bau aus. Aktuell gilt dort die Mindestsumme von 31 500 Euro. Der Jahresbeitrag dafür liegt bei 977 Euro. Das monatliche Verletztengeld im Behandlungsfall beläuft sich auf 2 100 ab drei Wochen nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit. Die maximale Versicherungssumme beträgt 79 000 Euro. In diesem Fall liegt der Jahresbeitrag bei 2 450 Euro, als Verletztengeld gibt es 5 264 Euro.

Schwierigkeiten kann es bei Unfällen im Home-Office geben

Dass sich die gesetzliche Unfallversicherung ausdrücklich auf Unfälle mit Arbeitsbezug beschränkt, kann aber zu Schwierigkeiten führen, wenn es um das Home-Office geht. Schließlich liegt es nahe, dass der Selbständige kurz mal eine Wachmaschine anwirft oder die Spülmaschine befüllt. "Grundsätzlich ist entscheidend, ob eine Tätigkeit auf die Arbeit ausgerichtet ist oder nicht", sagt DGUV-Referent Ziegler. So könne die Befüllung der Waschmaschine eine versicherte Tätigkeit sein - etwa im Fall der selbständigen Friseurin, die Handtücher aus ihrem Salon wäscht.

Andererseits müsse die Entwicklung in Sachen Home-Office noch abgewartet werden, sagt Ziegler. Aktuell habe man es vor allem mit Treppenstürzen zu tun, die eben insoweit versichert sind, als sie auf einem Treppengang mit Bezug zur Arbeit passieren, etwa hin zum streikenden Drucker.

Besonders groß seien die Herausforderungen aber bei Wegeunfällen. Der Weg von der Wohnung ins Büro und zurück fällt zwar unter den Versicherungsschutz; allerdings nur dann, wenn keine Umwege gemacht werden. Auch ein kurzer Zwischenstopp macht einen entscheidenden Unterschied, sagt Ziegler. "Wenn Sie anhalten, um bei einem Stand auf dem Gehweg Erdbeeren zu kaufen, ist das nicht versichert."

Für Versicherungsberater Roland Harstorff sind andere Absicherungen für Selbständige wichtiger als die Unfallversicherung. Er empfiehlt ihnen, dass sie zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen.

Diese Policen greifen, wenn Versicherte wegen eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig werden. "Statistiken zeigen, dass Berufsunfähigkeit in den allermeisten Fällen auf Krankheit zurückzuführen ist", betont Harstorff. Die Unfallversicherungen führt hier meist ins Leere - wobei der gesetzliche Schutz immerhin festgelegte Berufskrankheiten abdeckt.

Allerdings bekommen Menschen mit hohem Risiko häufig keine bezahlbare BU-Police. Die privaten Versicherer interessieren sich nicht nur für den Beruf eines potenziellen Kunden, sondern auch für sein individuelles Risiko. Wer etwa Vorerkrankungen mitbringt und schon älter ist, muss erhebliche Beiträge stemmen.

Ist keine bezahlbare BU-Police zu bekommen, kann als Teilersatz eine Unfallversicherung sinnvoll sein, sagt Versicherungsberater Harstorff.

Ein klarer Vorteil der privaten Unfallpolicen liegt für den Berater darin, dass sie nicht nur bei Arbeitsunfällen leisten, sondern auch bei Missgeschicken in der Freizeit. Allerdings ist sie oft deutlich teurer als die Berufsgenossenschaft. Wegen der umfangreichen Leistungen sollten Selbständige über beides nachdenken - eine private Unfallversicherung und die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, sagt Harstorff.

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