Schmähkritik:Künast scheitert im Kampf gegen Schmähungen auf Facebook

Grünen-Politikerin Renate Künast wird oft von rechten Facebook-Nutzern attackiert. (Foto: dpa)

Ein Nutzer hatte geschrieben, man sollte die Grünen-Politikerin köpfen, ein anderer hatte ihr ein erfundenes Zitat in den Mund gelegt. Nun wird nicht mehr ermittelt.

Von Ronen Steinke, München

Die Grünen-Politikerin Renate Künast ist erneut mit einem Versuch gescheitert, sich gerichtlich gegen Schmähungen bei Facebook zu wehren. Künast, die seit längerem im Visier rechter Hetzseiten steht, hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gegen einen Facebook-Nutzer gestellt. Am Freitag teilte ihr die Staatsanwaltschaft Berlin jedoch mit, dass auch dieses Ermittlungsverfahren, wie in der vergangenen Woche ein weiteres, ebenfalls von Künast angestrengtes, eingestellt werde.

Die "herabwürdigende Äußerung" sei "aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Schmähkritik im Ergebnis nicht strafbar", teilt die Behörde der Abgeordneten mit, die auch Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag ist. Das Schreiben liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Ein Facebook-Nutzer hatte am 9. Februar mit Bezug auf Künast geschrieben: "So du hast den Genmais zugelassen man sollte dich köpfen". Die Staatsanwaltschaft betont nun: In zwei Entscheidungen aus 2016 und 2017 habe Karlsruhe bekräftigt, dass auch eine überzogene, gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähkritik mache. Unabhängig davon, ob der Vorwurf des "Zulassens von Genmais" zutreffe oder nicht, stehe doch eine inhaltlich-politische Auseinandersetzung mit der Arbeit Künasts im Vordergrund und sei nicht bloß ein "mutwillig gesuchter Anlass", um sie zu diffamieren.

Vergangene Woche hatte Künast gegen eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft protestiert, ein ihr fälschlich in den Mund gelegtes Zitat nicht als üble Nachrede zu verfolgen. Ein Facebook-Nutzer hatte verbreitet, Künast hätte zum Mitleid mit dem Freiburger Studentinnen-Mörder aufgerufen, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war. Selbst wenn dies "ein Äußerungsdelikt" darstelle, schrieb die Staatsanwaltschaft, sei dieser Fall rechtlich geringfügig.

© SZ vom 11.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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