Hamburg:Vermögensarrest für Ex-Chef der „Gorch Fock“-Werft bestätigt

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Hamburg (dpa) - Die "Gorch Fock"-Werft in Elsfleth an der Weser kann auf das Vermögen eines früheren Vorstands zugreifen. Das Landgericht Hamburg bestätigte am Mittwoch einen sogenannten Vermögensarrest über 8,4 Millionen Euro gegen den Ex-Chef. Nach Überzeugung der Zivilkammer gebe es ausreichend Anhaltspunkte, dass der inzwischen insolvente Schiffbaubetrieb einen Schadenersatzanspruch in dieser Höhe gegen früheren Vorstand habe, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. Mit der Entscheidung können Vermögenswerte des Hamburger Rechtsanwalts bis zu dieser Höhe beschlagnahmt werden.

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Hamburg (dpa) - Die „Gorch Fock“-Werft in Elsfleth an der Weser kann auf das Vermögen eines früheren Vorstands zugreifen. Das Landgericht Hamburg bestätigte am Mittwoch einen sogenannten Vermögensarrest über 8,4 Millionen Euro gegen den Ex-Chef. Nach Überzeugung der Zivilkammer gebe es ausreichend Anhaltspunkte, dass der inzwischen insolvente Schiffbaubetrieb einen Schadenersatzanspruch in dieser Höhe gegen früheren Vorstand habe, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. Mit der Entscheidung können Vermögenswerte des Hamburger Rechtsanwalts bis zu dieser Höhe beschlagnahmt werden.

Nach einer summarischen Prüfung gehe das Gericht davon aus, dass der Beklagte seine Vermögensbetreuungspflicht durch die Vergabe von Darlehen verletzt habe, sagte der Sprecher. Die Darlehen hätten nichts mit dem Betrieb der Werft zu tun gehabt und seien an Firmen gegangen, an denen der Ex-Vorstand selbst beteiligt war. Zudem seien sie nicht schriftlich dokumentiert und zu unangemessenen Konditionen vergeben worden. Es gebe den hinreichenden Verdacht einer Untreue-Straftat und es sei zu befürchten, dass der Ex-Chef auch in Zukunft versuchen werde, sein Vermögen beiseitezuschaffen (Az. 307 O 149/19).

Ein Vertreter des Beklagten, Uwe Wolff, erklärte, sein Mandant Marcus Reinberg werde das Urteil prüfen und voraussichtlich anfechten. Schon im Streit um einen anderen Vermögensarrest (Az. 307 O 136/19) habe die Gegenseite mehrere falsche Angaben gemacht, die sie dann habe zurücknehmen müssen. „Es ist hanebüchen, was da abläuft“, sagte Wolff. Das Landgericht hatte diesen Arrest über 3,9 Millionen Euro am vergangenen Freitag aufgehoben.

Der neue Vorstand der Elsflether Werft AG will mit der Beschlagnahme von Vermögen die Insolvenzmasse sichern. Daraus würden am Ende offene Rechnungen und Ansprüche bezahlt, zum Beispiel von Lieferanten. Die Werft ist Generalunternehmer bei der umstrittenen Sanierung des Segelschulschiffs der deutschen Marine. Die Kosten für die Überholung der „Gorch Fock“ sind explodiert. Statt geplant knapp zehn Millionen Euro sind bereits 70 Millionen Euro ausgegeben worden.

Reinberg und ein weiterer Ex-Vorstand der Werft stehen im Verdacht, zum eigenen Vorteil unrechtmäßig Geld aus dem Unternehmen gezogen und das durch ein Netzwerk von Tochter- und Unterfirmen verschleiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt wegen des Verdachts der Untreue, die Manager bestreiten die Vorwürfe.

Im Zivilstreit um den Vermögensarrest steht noch ein Hauptsacheverfahren aus. Dieses werde vermutlich aber erst nach dem Abschluss des Strafverfahrens entschieden, erklärte der Gerichtssprecher.

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