Flensburg:FSG will Marinetanker bauen: Teilerfolg vor Gericht

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Eine Abbildung der Justitia ist an einer Scheibe zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild)

/lno) - Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) hat in ihrem Ringen um den Bau von zivilen Marinetankern einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das...

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Flensburg/Düsseldorf (dpa)/lno) - Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) hat in ihrem Ringen um den Bau von zivilen Marinetankern einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Verteidigungsministerium hatte den Auftrag zur Beschaffung von zwei neuen Flottentankern nicht europaweit ausgeschrieben, sondern sich stattdessen auf eine Ausnahmevorschrift aus den EU-Verträgen berufen, wie die FSG mitteilte. Es seien mehrere Werften mit Standorten in Deutschland zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden, die FSG jedoch nicht.

Dass sie bei dem Bauauftrag außen vor gehalten wird, hält die Flensburger Werft für rechtswidrig. Daher hatte sie bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn einen Nachprüfungsantrag eingereicht. Die Vergabekammer war den FSG-Angaben zufolge der Auffassung, das Ministerium dürfe die Ausnahmevorschrift anwenden, weil durch die nationale Vergabe von Aufträgen die in einer Krise steckenden deutschen Werftstandorte gestützt werden. Diese Entscheidung halten die Flensburger für falsch und haben daher am 20. November 2020 eine „sofortige Beschwerde“ beim OLG Düsseldorf eingereicht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun Anfang Dezember dem Verteidigungsministerium einstweilen untersagt, den Auftrag an eine andere Werft zu vergeben, bis das Gericht eine abschließende Entscheidung trifft. Bei der in der Kürze der Zeit möglichen summarischen Prüfung lasse sich der sofortigen Beschwerde eine Erfolgsaussicht nicht vollständig absprechen, heißt es in der Begründung des Beschlusses des OLG-Vergabesenats. Eine einstweilige Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels sei unerlässlich, um den Primärschutz der Werft zu gewährleisten.

FSG-Geschäftsführer Philipp Maracke sagte dazu, der Beschluss sei von großer Bedeutung für die Werft. Mit dem bei der Vergabekammer eingereichten Nachprüfungsantrag will die FSG die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Direktvergabe unterbinden. „Unser Ziel ist es, dass die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft als hoch spezialisierte Werft dazu beitragen kann, dass diese wichtigen Tankschiffe der deutschen Marine bald zur Verfügung gestellt werden können.“

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