Mode:Puma verliert im Streit um Rihannas Schuhe

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Rihanna arbeitet schon länger für den Sportartikelanbieter Puma. (Foto: Joe Scarnici/AFP)

Instagram lieferte den Beweis: Der Sportartikelhersteller unterliegt vor einem EU-Gericht im Streit um ein Schuhdesign.

Im Streit um das Design eines Schuhs hat der Sportartikelhersteller Puma vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Ein eingetragenes Design von Puma sei zu Recht vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) für nichtig erklärt worden, entschieden die Richter in Luxemburg. Nachdem die barbadisch-amerikanische Sängerin Rihanna schon längere Zeit vor der Eintragung Schuhe mit einem ähnlichen Muster getragen habe, sei klar, dass das betreffende Design nicht mehr neu sei und daher für nichtig erklärt werden könne, so die Richter.

Das EUIPO hatte seine Entscheidung auf Antrag des niederländischen Unternehmens Handelsmaatschappij J. van Hilst (HJVH) gefällt. Daraufhin klagte Puma vor dem Gericht der EU. Eingetragene Designs - die Fachleute sprechen von sogenannten Geschmacksmustern - sollen vor Nachahmung schützen. Dafür müssen sie neu sein, wenn sie angemeldet werden.

Es geht um weiße Puma-Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle

HJVH hatte für den Antrag Fotos von Rihannas Instagram-Account aus dem Dezember 2014 vorgelegt, die sich auf die Ernennung von Rihanna zur neuen Kreativdirektorin von Puma bezogen. Auf diesen Fotos trug der Popstar ein Paar weißer Puma-Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle. Diese Fotos zeigten deutlich, dass bei den Schuhen die wesentlichen Merkmale schon vor der Anmeldung des Geschmacksmusters zu sehen waren, urteilten die Richter. Puma brachte vor, dass sich damals niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert habe und das Design daher nicht wahrgenommen worden sei.

Dem folgten die Richter aber nicht: Rihanna sei schon damals ein weltbekannter Popstar gewesen. Demnach hätten ihre Fans und die Fachkreise im Modebereich zu diesem Zeitpunkt ein besonderes Interesse an den Schuhen und ihrem Design entwickelt. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

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