Altersvorsorge:Kommission lehnt Wechsel bei Rentensystem ab

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Eine Rentnerin hält ihren Rentenbescheid in der Hand: Die Rentenkommission hat ihre Empfehlungen zur Zukunft des Rentensystems veröffentlicht. (Foto: Felix Kästle/dpa)
  • Die Rentenkommission hat nach zwei Jahren Arbeit ihren Abschlussbericht vorgelegt.
  • Das Expertengremium empfiehlt, die Bezüge weiterhin auf einem Mindestniveau abzusichern, allerdings ohne die Beitragszahler zu überfordern.
  • Für die private Altersvorsorge soll ein "Standardvorsorgeprodukt" geschaffen werden. Einen echten Staatsfonds, etwa nach schwedischem Vorbild, empfiehlt die Rentenkommission allerdings nicht.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Mitten in der Corona-Krise hat die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission ihren lang erwarteten Bericht zur Zukunft der Rentenversicherung vorgelegt. Die Übergabe an Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) fand aber nur virtuell statt, in einer Telefonkonferenz.

Die Kommission, die mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Sozialpartnern besetzt war, sollte rentenpolitische Vorschläge für die Zeit nach 2025 entwickeln. Ein zentraler Punkt ihres Gutachtens: Die Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau, die in dieser Legislaturperiode eingeführt worden waren, sollen auch in Zukunft eine Rolle spielen. Die derzeitige Regelung, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen darf, gilt bis 2025. Von 2026 an empfiehlt die Kommission neue verbindliche Haltelinien für jeweils sieben Jahre. Allerdings schlägt sie lediglich einen Korridor vor: für das Rentenniveau 44 bis 49 Prozent, für den Beitragssatz 20 bis 24 Prozent.

Eine weitere Empfehlung der Kommission: Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, der regelmäßig erscheint und eine wichtige Grundlage für rentenpolitische Entscheidungen ist, soll künftig nicht nur auf die Entwicklung des Beitragssatzes geschaut werden, sondern auf die Summe aller Sozialbeiträge. Der Gedanke dahinter: Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt es nicht allein auf ihre Zahlungen an die Rentenversicherung an, sondern auf die gesamten Sozialbeiträge, die sie abführen müssen. Noch eine weitere Größe soll künftig in den Blick genommen werden: wie weit der "Standardrentner" mit seiner Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren noch vom durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf, also Hartz IV im Alter, entfernt ist.

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Nicht eindeutig Position bezogen hat die Kommission in der Frage, ob angesichts der demografischen Entwicklung und der Belastung der jüngeren Generationen das Renteneintrittsalter weiter angehoben werden sollte. Sie komme "nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten und Argumente" zu dem Schluss, heißt es in dem Bericht, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht über eine weitere Anhebung entschieden werden sollte. Stattdessen soll 2026 ein neuer Beirat eine Empfehlung abgeben. Derzeit wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Angesichts der vielen Probleme rund um die teure Riester-Rente schlägt die Rentenkommission eine neue staatliche "Digitalplattform" vor, auf der Produkte zur privaten Altersvorsorge angeboten werden können, für die keine Vertriebskosten anfallen. Zudem soll für die private Altersvorsorge ein "Standardvorsorgeprodukt" geschaffen werden. Einen echten Staatsfonds, etwa nach schwedischem Vorbild, empfiehlt die Rentenkommission allerdings nicht. Was die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung angeht, schreibt die Kommission, sie verkenne nicht, dass es dafür "Argumente gibt". Allerdings eher nicht mit Blick auf die nachhaltige Finanzierung, denn höheren Einzahlungen stünden höhere Auszahlungen gegenüber und Doppelbelastungen für den Staat.

Nicht alle waren einverstanden mit dem, was nach fast zwei Jahren Kommissionsarbeit herausgekommen ist. Minderheitsvoten gab etwa Axel Börsch-Supan ab, Professor der TU München. Er forderte unter anderem, dass bei steigender Lebenserwartung auch das Rentenalter steigen müsse. Ein Sondervotum gaben auch die Gewerkschaften ab, sie verlangen ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Die Arbeitgeber nannten die Vorschläge der Kommission "vage", sie stünden aber "notwendigen Veränderungen" nicht im Wege. Klar ist zudem: Wie sehr die Corona-Krise alle Rentenpläne noch durchkreuzen wird, kann derzeit niemand sagen.

© SZ vom 28.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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