Regierung:Weiter Kritik an Regierung wegen Umgang mit Klimastiftung

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Das Klingelschild der Stiftung Klima- und Umweltschutz am Eingang eines Wohn- und Geschäftshauses. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Lässt die Vorab-Version eines Gutachtens zur umstrittenen Klimastiftung MV eine Einflussnahme der Landesregierung vermuten? Gutachterin und Staatskanzlei weisen das weit von sich.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Schwerin (dpa/mv) - Der Umgang der Landesregierung mit der durch russisches Geld finanzierten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bleibt umstritten. Diesmal dreht es sich um ein Gutachten aus dem Jahr 2022 zur möglichen Auflösung der Stiftung, das Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) laut einem Bericht von „Business Insider“ vor dessen Veröffentlichung möglicherweise habe anpassen lassen. Die Autoren berufen sich auf eine Version des Gutachtens, das Passagen enthält, die in der späteren Version fehlen.

Regierungssprecher Andreas Timm und auch die Gutachterin Birgit Weitemeyer wiesen eine mögliche Einflussnahme der Regierungschefin am Donnerstag zurück. „Über den Text des Gutachtens hat allein die Gutachterin entschieden“, betonte Timm. Und es sei völlig normal, „dass es während der Erstellung eines Gutachtens auch Gespräche zwischen Auftraggeber und Gutachter gibt“. Auch die Juristin Weitemeyer bezeichnete den Austausch als normal. Die Regierung habe zu keiner Zeit ein bestimmtes Ergebnis des Rechtsgutachtens verlangt.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Schweriner Landtag, Julian Barlen, sprang der Landesregierung am Freitag bei und warf FDP-Fraktionschef René Domke vor, ungeprüfte Behauptungen als Beweise anzusehen und zu verkaufen. „Das ist einer demokratischen Opposition nicht nur unwürdig, es ist schlicht und ergreifend unmoralisch und schäbig.“

Der Deutschen Presse-Agentur liegen beide Versionen des Gutachtens vor. In einer dieser später fehlenden Passagen wird Kritik am Festhalten an dem Pipeline-Projekt auch schon vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 deutlich: „Die Gaspipeline Nord Stream 2 ist daher mehr als nur ein Symbol für die prekäre Lage, die Deutschland durch die zunehmende Abhängigkeit von russischem Gas für die Stromerzeugung in Kauf genommen hat, obwohl bereits seit 2014 deutlich wurde, dass Russland territoriale Bestrebungen in die Ukraine hatte.“ Andere Staaten Europas seien weit weniger abhängig von russischen Gaslieferungen.

In der zweiten fehlenden Passage geht es um die Möglichkeit der Aufhebung von Stiftungen wegen Sittenwidrigkeit. Verwiesen wird auf den Fall des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen, der eine Stiftung für Gewaltopfer einrichten wollte. Diese war laut Weitemeyer schon wegen der Sittenwidrigkeit durch die Behörde gar nicht erst anerkannt worden. „Der gestrichene Grund der Sittenwidrigkeit der Satzung erschien nach reiflicher Überlegung als zu weit hergeholt“, schrieb nun die Gutachterin.

Nach Aussage Timms hat Weitemeyer der Ministerpräsidentin Eckpunkte ihrer rechtlichen Beurteilung über die Auflösungsmöglichkeiten der Stiftung vorgestellt. Dieses Gespräch habe am 3. Mai 2022 stattgefunden. „Auch in diesem Gespräch war immer klar, dass die Gutachterin unabhängig entscheidet.“ Am selben Abend sei das verbindliche Gutachten an das Innenministerium übersandt und am Folgetag vorgestellt worden.

Die Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern war Anfang 2021 auf Betreiben der Landesregierung gegründet worden, um die Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen zu ermöglichen. Kurz nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine war der wirtschaftliche Teil der Stiftung aufgelöst worden. Projekte des Klima- und Umweltschutzes, für die Nord Stream 2 - ein Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom - 20 Millionen Euro eingebracht hatte, liefen weiter. Bemühungen, die Stiftung aufzulösen, waren bislang erfolglos.

Die Stiftung selbst erlitt unterdessen im Streit um die Herausgabe von eigenen Unterlagen vor Gericht eine weitere Schlappe. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald muss die Jahresabrechnung der Stiftung für das Jahr 2022 dem Rechtsausschuss des Landtags auf Verlangen vorgelegt werden. Wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorgeht, wiesen die Richter die Beschwerde der Stiftung gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zurück. Dieses hatte im August 2023 einen Eilantrag abgewiesen, mit dem die Stiftung verhindern wollte, dass das Justizministerium als Stiftungsaufsicht die Unterlagen an den Ausschuss weiterreicht.

Zwischen Landtagsausschüssen und dem Vorstand der Stiftung um den früheren Ministerpräsidenten Erwin Sellering (SPD) gibt es immer wieder Streit um die Herausgabe von Unterlagen. Auch Presseauskünfte zur Stiftung waren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Seit Mitte Juni 2022 versucht auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Vorgänge um Gründung und Arbeit der Stiftung aufzuklären.

Der CDU-Rechtsexperte und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Ehlers, begrüßte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. „Der Wille von Herrn Sellering steht nicht über allem, das ist die Botschaft des Urteils.“ Er erwarte, dass das Justizministerium die Unterlagen jetzt zügig dem Rechtsausschuss aushändige, zumal die Stiftung kommende Woche erneut Thema im Landtag sei. Der Obmann der Grünen-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Hannes Damm, kritisierte die Landesregierung erneut für mangelnde Transparenz.

© dpa-infocom, dpa:240307-99-256474/5

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