Netzpolitik:Grüne präsentieren Zahlen zur Kulturflatrate

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Pünktlich zum Bundestagswahlkampf bringen die Grünen die Kulturflatrate wieder ins Spiel. Ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten nennt erstmals Zahlen, wie teuer eine solche Flatrate für den Bürger werden könnte.

Von Johannes Boie

Sie ist eine alte Bekannte. Den einen gilt sie als quasi kommunistisches Ende des freien Marktes, den anderen als die Lösung vieler Probleme im Internet. Sie soll das Ende von Urheberrechtsverletzungen und Abmahnwellen sein, sie soll vor der Vorratsdatenspeicherung schützen und als rechtliche Grundlage für Remixes, Down- und Uploads kulturelle Entwicklung im digitalen Zeitalter stützen. Die Rede ist von der Kulturflatrate, einem Konzept, das die Grünen vor Jahren schon im Europäischen Parlament diskutierten.

An diesem Freitag nun hat die Bundestagsfraktion die Kulturflatrate pünktlich zum Wahlkampf wieder ins Gespräch gebracht, und zwar mit einem detaillierten Gutachten der Universität Göttingen. Es ist auch im Netz veröffentlicht worden. Zwei Aspekte machen die Studie besonders interessant. Erstens errechnet Professor Gerald Spindler auf einem Teil der mehr als 200 Seiten im Auftrag der Grünen genaue Zahlen aus.

Gebühr zwischen 6,74 Euro und 89,99 Euro

Damit gibt es im ökonomischen Teil des Gutachtens zum ersten Mal konkrete Antworten auf die Frage, was die Kulturflatrate einzelne Nutzer kosten könnte. Einige davon dürften für die Befürworter der Flatrate selbst unangenehm sein. Es spricht also viel dafür, dass das Gutachten unabhängig erstellt wurde. Gleichzeitig hat Spindler die Idee der Flatrate vor allem in rechtlicher Hinsicht an Problemen ausgerichtet, die im Netz in den vergangenen Jahren für Unsicherheit bei den Nutzern sorgten - zum Beispiel bei der Frage, unter welchen Umständen eine private Kopie einer Musikdatei legal ist.

Die Idee der Kulturflatrate sieht vor, jedem Nutzer des Internets eine Gebühr abzuverlangen. Diese könnte dem Gutachten zufolge pro Monat und je nach Ausgestaltung einzelner Details zwischen 6,74 Euro und 89,99 Euro hoch sein. Sie könnte über die Rechnung des privaten Internetanbieters mit eingezogen werden. Im Gegenzug soll es Internetnutzern erlaubt werden, Musik-, Buch- und Filmdateien unbegrenzt, aber nur zu privaten Zwecken untereinander auszutauschen, sie zu speichern und zu nutzen.

Mit dem monatlich eingezogenen Geld soll der Umsatzeinbruch der Unterhaltungsindustrie auf bestehenden Märkten kompensiert werden. Wer wegen der Downloadfreigabe keine CD mehr kauft, hat ja bereits über seinen Internetanschluss bezahlt. Die große Spannweite zwischen den Preismodellen ergibt sich aus unterschiedlichen Zahlen, die der Gutachter seinen Modellen zu Grunde gelegt hat. Für realistisch hält er einen Preis von 6,74, "möglicherweise auch von 22,47 Euro".

Instrument gegen Abmahnungen

Mit der Kulturflatrate wäre das kriminelle Verhalten zahlreicher Internetnutzer, Medien ohne Bezahlung zu kopieren, legal. Millionen Abmahnungen, die Überwachung von Tauschbörsen und der Verbreitung einzelner Dateien mit hohem technischem Aufwand wären hinfällig. Deshalb ist die Kulturflatrate für die Grünen auch ein Argument gegen die behördlich angeordnete Speicherung von Daten.

Dem gegenüber steht die Tatsache, dass sich die Unterhaltungsindustrie im Netz derzeit gut entwickelt. In den vergangenen Jahren haben Händler wie Amazon, Google und Apple angefangen, Musik und Filme in guter Qualität und gegen Geld im Netz anzubieten. Dieser Markt funktioniere jedoch erfahrungsgemäß weiterhin nur mit Überwachung und rechtlicher Abschreckung, argumentieren die Grünen. Dennoch wird das Gutachten kein fester Teil des grünen Wahlprogramms. Erst müssten europapolitische Hürden beseitigt werden, erklärt Konstantin von Notz, Netzpolitiker der Grünen. Darum wolle man sich in den kommenden Monaten kümmern. Denn so, wie sie die im Gutachten empfohlen wird, beißt sich die Kulturflatrate noch mit Vorgaben zum Urheberrecht aus Brüssel.

© SZ vom 08.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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