Warnung der Bundesnetzagentur:Start des schnellen Mobilfunks in Gefahr

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Mithilfe des 5G-Standards sollen Handynutzer schneller surfen können. Aber auch die Industrie ist auf die neue Technik angewiesen. (Foto: picture alliance / Lino Mirgeler)
  • Die Bundesnetzagentur sieht eine zügige Einführung des Mobilfunk-Standards 5G in Gefahr.
  • Politiker von Union und SPD wollen die Mobilfunknetz-Betreiber dazu zwingen, im ländlichen Raum eine Art Roaming zu ermöglichen.
  • Die Betreiber sehen das kritisch - und die Bundesnetzagentur teilt die Bedenken.

Von Markus Balser, Berlin

Die schnelle Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G droht zu platzen. In einem Brandbrief, den die Bundesnetzagentur an die Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr versandt hat, warnt die Behörde die Bundesregierung eindringlich vor nachträglichen Vorgaben für die Telekomkonzerne. Eine solche Änderung noch vor der fürs Frühjahr geplanten Auktion der Frequenzen würde "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", schreibt die Fachabteilung der Bonner Behörde.

Politik, Verbraucher und Industrie setzen große Hoffnungen auf den neuen Mobilfunkstandard. Dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zufolge soll er Deutschland an die Weltspitze der digitalen Infrastruktur katapultieren. 5G soll Daten bis zu 20 Mal schneller übertragen als das derzeitige LTE-Netz. Vor allem aber erlaubt es den verbundenen Geräten, quasi in Echtzeit zu kommunizieren. Das ist vor allem für industrielle Anwendungen wichtig, wie etwa das autonome Fahren oder neue Anwendungen in der Industrieproduktion. Allerdings erfordert das 5G-Netz auch eine komplett neue Infrastruktur mit Tausenden neuen Funkmasten.

Zum Problem könnte nach Ansicht der Bundesnetzagentur nun werden, dass Teile des Bundestags im Kampf gegen Funklöcher das sogenannte lokale Roaming erzwingen wollen. Dabei würden Handynutzer in einem Funkloch automatisch und kostenlos mit dem Netz eines anderen Telekommunikationskonzerns verbunden werden. Netzbetreiber sehen das äußerst kritisch. Sie müssten Konkurrenten die Nutzung eigener Funkmasten ermöglichen und warnen vor diesem Hintergrund vor einer Entwertung ihrer Investitionen.

Politiker von Union und SPD wollen sich mit dem jetzigen Vorschlag nicht abfinden

Die Netzagentur sah das letztlich ähnlich und verzichtete auf das Instrument, als sie Ende November die Regeln für die Frequenzauktion präsentierte. Sie schrieb den Unternehmen nur vor, dass die Firmen miteinander über die gemeinsame Nutzung von Masten verhandeln müssen. Damit wollen sich führende Politiker des Bundestags jedoch nicht abfinden. Unions- und SPD-Parlamentarier hatten deshalb eine Initiative für eine Gesetzesänderung gestartet. In Kreisen der Bundesregierung werden ihr gute Chancen eingeräumt. Eine sogenannte "Formulierungshilfe" zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll es der Netzagentur ermöglichen, das Roaming zu erzwingen. Als erstes hatte die FAZ darüber berichtet.

Die Netzagentur sieht das dem Schreiben zufolge allerdings kritisch, auch wenn sie dadurch mehr Macht erhielte. Die Fachleute gehen davon aus, dass der Vorstoß zum Rückschlag werden könnte. Sie fürchten, dass die Netzabdeckung beim Mobilfunk-Standard der Zukunft so schlechter statt besser werden könnte. Mit Blick auf die rechtlichen Unsicherheiten sei fraglich, "ob und in welchem Umfang ein Netzbetreiber in den weiteren Netzausbau - insbesondere im ländlichen Raum - investieren wird, wenn er im Nachhinein Wettbewerber auf sein Netz lassen muss." Folge könnte nach Angaben aus Behördenkreisen sein, dass gar kein Anbieter mehr Funkmasten im ländlichen Raum errichtet. Das Auktionsverfahren als Ganzes gerate somit in Gefahr. Die Behörde wollte sich am Freitag nicht zu dem Vorgang äußern.

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