Mindestlohn:Arbeitgeber tricksen beim Mindestlohn

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Unbezahlte Arbeit: Mitarbeiter von Supermärkten berichten, dass sie nur für das Kassieren entlohnt werden, nicht für das Auffüllen der Regale. (Foto: imago/Michael Schick)
  • Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Viele Beschäftigte erhalten ihn jedoch nicht, zeigt eine Studie.
  • Arbeitgeber tricksen vor allem bei der Arbeitszeit, um weniger zu zahlen als vorgeschrieben.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Mehr Menschen als bislang bekannt arbeiteten in den vergangenen Jahren unterhalb des Mindestlohns. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach seien 2015, direkt nach der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, noch 2,1 Millionen Beschäftigte schlechter bezahlt worden als 8,50 Euro pro Stunde. Auch im ersten Halbjahr 2016 hätten 1,8 Millionen Menschen keinen Mindestlohn bekommen, obwohl sie eigentlich einen Anspruch darauf haben.

Die Zahlen des DIW liegen deutlich über den offiziellen Angaben der Mindestlohnkommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde. Diese hatte in ihrem bislang einzigen Bericht über die "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns" angegeben, dass 2015 nur 1,4 Millionen Menschen unterhalb eines Stundenlohns von 8,50 Euro gearbeitet hätten - also etwa 700 000 Menschen weniger.

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DIW-Studienautor Jürgen Schupp erklärt diese Differenz mit der unterschiedlichen Erhebung der Zahlen. Während sich die Mindestlohnkommission auf Ergebnisse der sogenannten Verdienststrukturerhebung beruft, also auf die Angaben aus den Lohnbuchhaltungen der Betriebe, haben die DIW-Forscher die Beschäftigten selbst befragt. In ihrem sogenannten sozio-ökonomischen Panel berichten Arbeitnehmer aus 11 000 Haushalten jedes Jahr, wie viel sie arbeiten und was sie verdienen.

Aus Angaben zu ihren tatsächlichen Arbeitszeiten, die nicht vertraglich festgehalten sind, ergebe sich eine noch höhere Zahl von Menschen, die unterhalb des Mindestlohns arbeiten. Im Jahr 2016 seien das 2,6 Millionen Erwerbstätige gewesen. Schließt man die Beschäftigten ein, für die branchenspezifische Mindestlöhne gelten, waren es laut DIW im vergangenen Jahr sogar 3,3 Millionen Menschen und damit zehn Prozent aller Beschäftigten.

Seit drei Jahren befragen die Forscher außerdem regelmäßig eine Gruppe von 2000 Menschen zu ihren Erfahrungen mit dem Mindestlohngesetz. Jeder Fünfte antwortete, dass er selbst oder jemand in seinem Umfeld erlebt habe, wie Betriebe den Mindestlohn umgehen. Im Gastronomiegewerbe zum Beispiel arbeiteten Kellner nicht selten mit Verträgen, in denen zwar der Monatslohn notiert sei, nicht aber die Arbeitszeit, sagt DIW-Forscherin Alexandra Fedorets. Sie hat Zollbeamte bei Kontrollen in Berliner Restaurants und Kneipen begleitet und dabei die Umgehungsstrategien aus der Nähe betrachtet. Gleich zwei Wirte hätten behauptet, ihre Schichtpläne lägen "gerade beim Steuerberater". Angestellte klagten unterdessen über "große Erinnerungslücken", wenn sie sagen sollten, wie lange sie tatsächlich die Gäste bedienten, sagt Fedorets.

"Briefkastenfirmen" im Ausland

Auch in anderen Branchen tricksten Arbeitgeber beim gesetzlichen Lohn. Supermarktmitarbeiter würden etwa nur für das Kassieren bezahlt und nicht für das Einräumen der Waren. Lastwagenfahrer bekämen nur für ihre Fahrten Geld, aber nicht für Pausen. Einige Unternehmen verlegten ihren Firmensitz nach Osteuropa, um die Löhne ihrer Angestellten zu drücken. Auch die Gewerkschaft Verdi kritisiert "Briefkastenfirmen" im Ausland.

Für die Mindestlohnkommission haben solche Auskünfte dennoch weniger Gewicht als die Angaben der Arbeitgeber: Die weniger alarmierende Zahl auf Basis der Lohnbuchhaltungen verfüge im Vergleich zur DIW-Studie "über die deutlich breitere Datenbasis und hat somit auch als Grundlage für politische Entscheidungen und Bewertungen einen hohen Stellenwert", heißt es dort.

© SZ vom 06.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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