Stuttgart:Untersuchung nach Entzug der G20-Akkreditierungen

Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat wegen möglicher Rechtsverstöße beim Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel eine Untersuchung angeordnet. Auch Landesbehörden aus dem Südwesten hätte dem Bund Informationen über Medienvertreter geliefert, sagte Brink auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Er wolle wissen, ob darunter auch unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Informationen gewesen seien. Während des von schweren Gewalttaten begleiteten G20-Gipfels in Hamburg war 32 Journalisten nachträglich die erteilte Akkreditierung entzogen worden. Darunter waren auch Journalisten, die aus Baden-Württemberg stammen oder hier arbeiten.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat wegen möglicher Rechtsverstöße beim Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel eine Untersuchung angeordnet. Auch Landesbehörden aus dem Südwesten hätte dem Bund Informationen über Medienvertreter geliefert, sagte Brink auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Er wolle wissen, ob darunter auch unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Informationen gewesen seien. Während des von schweren Gewalttaten begleiteten G20-Gipfels in Hamburg war 32 Journalisten nachträglich die erteilte Akkreditierung entzogen worden. Darunter waren auch Journalisten, die aus Baden-Württemberg stammen oder hier arbeiten.

Bei der von Brink eingeleiteten Untersuchung stehen die Informationen im Fokus, die insbesondere das Landeskriminalamt und der Landesverfassungsschutz an den Bund gegeben haben. Es werde geprüft, ob die Behörden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend beachtet hätten, sagte Brink. Dabei geht es um das Recht jedes Menschen, grundsätzlich selbst über die Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Neun Journalisten klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht und wollen nachträglich feststellen lassen, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Im Fall des Polizeireporters und Kameramanns Frank Bründel hatte das Bundeskriminalamt (BKA) inzwischen eingeräumt, er sei beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz irrtümlich als Teilnehmer einer „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ und möglicher Unterstützer einer gewaltbereiten Bewegung erfasst gewesen.

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