Medien - Hamburg:Oberlandesgericht urteilt über Böhmermanns "Schmähgedicht"

Hamburg (dpa/lno) - Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will heute entscheiden, ob das "Schmähgedicht" des TV-Moderators Jan Böhmermann in größeren Teilen weiter verboten bleibt. Es richtet sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Gedicht komplett verbieten lassen wollte. Das Hamburger Landgericht hatte der Klage Erdogans teilweise stattgegeben und verboten, bestimmte "ehrverletzende" Passagen des Textes zu wiederholen. Dagegen legte Böhmermann Berufung ein, diejenige von Erdogan wurde zurückgewiesen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will heute entscheiden, ob das "Schmähgedicht" des TV-Moderators Jan Böhmermann in größeren Teilen weiter verboten bleibt. Es richtet sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Gedicht komplett verbieten lassen wollte. Das Hamburger Landgericht hatte der Klage Erdogans teilweise stattgegeben und verboten, bestimmte "ehrverletzende" Passagen des Textes zu wiederholen. Dagegen legte Böhmermann Berufung ein, diejenige von Erdogan wurde zurückgewiesen.

Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Der OLG-Senat hatte in der Berufungsverhandlung deutlich gemacht, dass er die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet und nachvollziehbar hält.

Zwar handele es sich bei dem umstrittenen Beitrag um Satire, Satirefreiheit sei aber nicht grenzenlos, hatte der Vorsitzende Richter Andreas Buske ausgeführt. Wenn sie in die Menschenwürde eingreife, stoße sie an ihre Grenzen. Der Senat will ebenfalls bewerten, ob das Gedicht mit seiner Einbettung in der Sendung als Gesamtwerk zu sehen ist oder die Maßstäbe der Satire nur für einzelne Verse anzuwenden sind. Scheitert Böhmermann erneut, will er den juristischen Streit notfalls vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: