Hamburg:Gericht entscheidet im Mai über Böhmermanns „Schmähgedicht“

Hamburg (dpa) - Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das "Schmähgedicht" des TV-Moderators Jan Böhmermann weiter in größeren Teilen verboten bleibt. Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske, am Dienstag in Hamburg in einer Berufungsverhandlung. Das Gedicht richtet sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Werk komplett verbieten lassen wollte. Dessen diesbezügliche, sogenannte Anschlussberufung wies das Gericht jedoch zurück.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa) - Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das „Schmähgedicht“ des TV-Moderators Jan Böhmermann weiter in größeren Teilen verboten bleibt. Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske, am Dienstag in Hamburg in einer Berufungsverhandlung. Das Gedicht richtet sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Werk komplett verbieten lassen wollte. Dessen diesbezügliche, sogenannte Anschlussberufung wies das Gericht jedoch zurück.

Der TV-Moderator wehrt sich juristisch gegen das Verbot großer Teile seines „Schmähgedichts“. Er hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ auf ZDFneo vorgetragen. Der Senat machte deutlich, dass es sich bei dem Beitrag um Satire handele. Satirefreiheit sei aber nicht grenzenlos, sagte Richter Buske. Wenn sie in die Menschenwürde eingreife, stoße sie an ihre Grenzen. Die Vorinstanz hatte der Klage Erdogans mit seinem Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und Böhmermann verboten, bestimmte „ehrverletzende“ Passagen des Textes zu wiederholen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: