Luftverkehr:NRW-Verkehrsministerium akzeptiert Zwangsgeld

Ein Flugzeug landet auf dem Düsseldorfer Flughafen. (Foto: picture alliance/dpa/Archivbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das NRW-Verkehrsministerium will das vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhängte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro akzeptieren und bislang gesperrte Informationen an Fluglärmgegner herausgeben. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zudem will das Ministerium demnach auch die Unterlagen herausrücken, die es bislang mit dem Hinweis, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse des Düsseldorfer Flughafens, nicht herausgegeben hatte.

„Nach vier Gerichtsentscheidungen gegen das Verkehrsministerium und für das Informationsrecht hoffen wir, dass ein Rechtsstreit, der schon mehr als sechs Jahre andauert, nun ein Ende findet“, teilte der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller, am Montag mit.

„Es ist sehr bedauerlich, dass das Ministerium mit allen Mitteln versucht hat, den Anwohnern des Flughafens Informationen zu Verstößen gegen die Nachtruhe vorzuenthalten“, so Kindsmüller. „Es bedurfte der Verhängung eines Zwangsgeldes, um das Ministerium dazu zu bringen, Gerichtsurteile umzusetzen. Dies ist in einem Rechtsstaat ein verstörender Vorgang.“

„Das Ministerium ist der Anordnung des Gerichtes nachgekommen. Wir wollen das Verfahren, das seit 2016 unter zwei Vorgängerregierungen angestoßen und weiterverfolgt wurde, jetzt beenden und werden deshalb auch keine weiteren rechtlichen Schritte anstrengen“, teilte ein Ministeriumssprecher am Montag auf dpa-Anfrage mit.

„Alle Unterlagen, über die wir als Land verfügen, haben wir bereits veröffentlicht. Eine Dokumenten-Anforderung, die den Flughafen betrifft, wird nachgereicht. Dass der Bundesverkehrsminister der Veröffentlichung seiner Unterlagen hingegen widersprochen hat, bedauern wir, können wir aber nicht ändern.“

© dpa-infocom, dpa:230227-99-761483/3

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