Handel:Weg für Lieferkettengesetz frei

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Arbeiterinnen in einer Textilfabrik in Addis Adeba in Äthiopien: Deutsche Unternehmen sollen künftig stärker für die Bedingungen bei Tochterfirmen und Zulieferern verantwortlich sein. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Wirtschaft forderte Nachbesserungen an dem Entwurf. Nun gibt es einen Kompromiss. Schon in zwei Wochen könnte das Gesetz den Bundestag beschlossen werden.

Von Caspar Dohmen, Berlin

Der Weg für eine Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Deutschen Bundestag ist frei, nachdem die große Koalition am Donnerstag ihren Streit über das geplante Gesetz beigelegt hat. Mit dem Gesetz sollen Kinder- und Zwangsarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung in der globalen Produktion entlang der Lieferketten bekämpft werden. Große Unternehmen sollen künftig eine direkte Verantwortung für menschenrechtliche Risiken bei ihren direkten Zuliefern übernehmen. Zudem müssen sie künftig aktiv werden, wenn sie in der sonstigen Lieferkette von Missständen erfahren, etwa weil sich Betroffene beschweren.

Vor zwei Wochen war die angesetzte Schlussabstimmung über das Gesetz im Bundestag von der Tagesordnung genommen worden, nachdem vor allem Abgeordnete aus dem CDU-Wirtschaftsflügel eine Nachbesserung gefordert hatten. Ihnen ging es vor allem um die Frage einer möglichen erweiterten zivilrechtlichen Haftung, die Betroffene wegen der Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch deutsche Unternehmen oder deren Lieferanten vor hiesigen Gerichten geltend machen könnten. Dabei hatte die Bundesregierung nach erheblichem Widerstand großer Teile der Wirtschaft bereits in ihrem Gesetzentwurf auf eine zivilrechtliche Haftung aufgrund des neuen Gesetzes verzichtet.

Auch Tochterfirmen deutscher Unternehmen sollen die Vorgaben erfüllen

Allerdings hielten es manche Juristen dennoch für möglich, dass deutsche Gerichte künftig trotzdem aufgrund des Gesetzes eine Erweiterung zivilrechtlicher Haftungsansprüche vornehmen könnten. Deswegen wird jetzt explizit in dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es aufgrund des Lieferkettengesetzes keine zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen gibt. Erhalten bleibt aber eine andere rechtliche Möglichkeit gegen deutsche Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche vor Gerichten geltend zu machen, nach dem Recht des Heimatlandes eines Betroffenen. Das ist kompliziert und geschieht in der Praxis de facto nicht. Künftig wird dies allerdings Betroffenen erleichtert, weil Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften stellvertretend für sie klagen können. Außerdem sollen auch die deutschen Töchter ausländischer Unternehmen die Vorgaben des Lieferkettengesetzes erfüllen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Hermann Gröhe, sprach von einem guten Ergebnis, für das er die Zustimmung beider Koalitionsfraktionen erwarte. Der SPD-Menschenrechtsexperte Frank Schwabe erklärte, dass damit die "Zeit der Freiwilligkeit und Unverbindlichkeit endgültig vorbei sei". Abgestimmt werden soll über den Gesetzentwurf in der übernächsten Woche.

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