Leserdiskussion:Wie bewerten Sie den BGH-Beschluss?

Die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Dieselskandal ist zugunsten der Autokäufer ausgefallen. (Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof hat zum ersten Mal festgestellt, dass Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren ein Sachmangel sind. Autokäufer, deren Ansprüche noch nicht verjährt sind, können damit ihren Wagen zurückgeben und die Lieferung eines Neufahrzeugs verlangen.

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  • Analyse: Wichtiges Signal für VW-Kunden
  • Kommentar: Klagt, klagt, klagt!

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