Automobilindustrie:BGH stärkt Rechte von VW-Kunden im Abgasskandal

20 04 2018 Berlin GER Stau auf der A100 in Richtung Norden an der Abfahrt Spandauer Damm A 100

Eine Abschalteinrichtung ist ein Mangel laut BGH

(Foto: imago/Frank Sorge)
  • Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss klar, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel ist und Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben.
  • Ein VW-Kunde hatte gegen seinen Autohändler geklagt, weil sich nach dem Kauf herausstellte, dass in dem VW Tiguan eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Eine illegale Abschalteinrichtung in Dieselmotoren ist ein Sachmangel. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt. Es bestehe die Gefahr, dass die Behörden die Zulassung betroffener Autos verweigern. Damit könnten Kunden ihr Fahrzeug nicht mehr verwenden.

Geklagt hatte ein VW-Kunde gegen seinen Autohändler. Er hatte im Jahr 2015 das Modell Tiguan gekauft. Im Zuge der Abgasaffäre kam heraus, dass das Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Der Kunde forderte deshalb vom Autohändler einen Neuwagen mit gleicher Ausstattung als Ersatz oder eine Nachbesserung seines Autos. Das Problem: Volkswagen produziert seit 2016 nur noch eine neuere Modellvariante des Tiguan. Diese hat einen stärkeren Motor und ist etwas größer. Der Autohändler gab der Forderung seines Kunden deshalb nicht nach.

Zahlreiche VW-Kunden klagen

Also zog der Kunde vor Gericht. Dort hatte er zunächst keinen Erfolg: Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg ist die geforderte Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs unmöglich. Das Gericht begründete dies damit, dass die Unterschiede zwischen den beiden Modellversionen zu groß seien. Doch es ließ die Revision zu, so landete der Fall vor dem BGH.

Am Freitag war der für den 27. Februar geplante Verhandlungstermin allerdings abgesagt worden, weil sich Kunde und Autohändler auf einen Vergleich geeinigt hatten. Der Kunde hatte seine Revision daraufhin zurückgezogen. Deshalb kommt es in diesem Fall zu keinem Urteil, der BGH äußerte sich trotzdem. Der Beschluss stärkt vor allem die Position von Kunden, die sich in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Händlern befinden. Der BGH stelle nämlich auch fest, dass Käufer durchaus Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben. Auch, wenn nur noch neuere Modelle verfügbar sind. Wichtig sei nicht die Ausstattung des Modells, sondern die Kosten für den Ersatz seien ausschlaggebend.

Derzeit gehen zahlreiche VW-Kunden gerichtlich gegen ihre Autohändler oder gegen Volkswagen direkt vor. Mehr als 400 000 Besitzer von Dieselautos mit manipulierter Abgassteuerung haben sich einer Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Darüber soll auch der BGH verhandeln - nocht gibt es aber keinen Termin für das Verfahren.

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