Leserdiskussion:Wie bewerten Sie den BGH-Beschluss?
Der Bundesgerichtshof hat zum ersten Mal festgestellt, dass Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren ein Sachmangel sind. Autokäufer, deren Ansprüche noch nicht verjährt sind, können damit ihren Wagen zurückgeben und die Lieferung eines Neufahrzeugs verlangen.
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- Meldung: BGH stärkt Rechte von VW-Kunden im Abgasskandal
- Analyse: Wichtiges Signal für VW-Kunden
- Kommentar: Klagt, klagt, klagt!
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