Frankfurt am Main:Hessen mit Beschwerde über Tintenfischringe erfolgreich

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zur besseren Lebensmittelkennzeichnung haben die Verbraucherzentralen der Länder und der Bundesverband seit 2012 etwa 150 Verfahren gegen Hersteller geführt. Mit Unterlassungserklärungen und Klagen wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Produkte ungeschönt und klar gekennzeichnet werden, wie eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Hessen am Donnerstag mitteilte. Viele Unternehmen würden in ihren Produktbeschreibungen mit falschen Tatsachen den Kunden täuschen. "Manche Hersteller sind sich für nichts zu schade, um an das Geld der Verbraucher zu kommen", sagte die Sprecherin.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zur besseren Lebensmittelkennzeichnung haben die Verbraucherzentralen der Länder und der Bundesverband seit 2012 etwa 150 Verfahren gegen Hersteller geführt. Mit Unterlassungserklärungen und Klagen wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Produkte ungeschönt und klar gekennzeichnet werden, wie eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Hessen am Donnerstag mitteilte. Viele Unternehmen würden in ihren Produktbeschreibungen mit falschen Tatsachen den Kunden täuschen. „Manche Hersteller sind sich für nichts zu schade, um an das Geld der Verbraucher zu kommen“, sagte die Sprecherin.

Als Beispiel nannte sie die Beschwerde eines Verbrauchers aus Hessen über Tintenfischringe aus zusammengesetzten Fischstücken. Der Hersteller habe auf eine Unterlassungsforderung reagiert und sich verpflichtet, ab dem Jahr 2020 einen entsprechenden Hinweis deutlich auf der Packung anzubringen. Auf der 2011 eröffneten Plattform „Lebensmittelklarheit.de“ können die Verbraucher ihre Beschwerden einreichen.

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