Krankenkassen:Kinder sollten in der privaten Krankenversicherung kostenlos mitversichert sein

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Der Freistaat fördert die Studie mit 20 000 Euro. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Den gesetzlichen Krankenkassen zahlt der Staat einen Zuschuss für die Versicherung der Kinder, den privaten Versicherern nicht. Die finden das ungerecht - und erhalten Schützenhilfe durch eine neue Studie.

Von Ilse Schlingensiepen, Köln

Es ist einer der großen Nachteile der privaten Krankenversicherung (PKV): Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Kinder kostenlos mitversichert, in der PKV nicht. Viele Angestellte, die mehr als 5362 Euro im Monat verdienen, könnten eigentlich von der Kasse in die private Versicherung wechseln. Einer der wichtigsten Gründe für ihr Bleiben im gesetzlichen System ist die Versicherung der Kinder.

Den Privaten ist das schon länger ein Dorn im Auge. Denn die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern wird auch durch den Zuschuss des Bundes an die Krankenkassen finanziert. Ihre Kritik: Der Zuschuss komme ausschließlich den gesetzlich versicherten Kindern zugute.

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Eine Studie des Essener Forschungsinstituts RWI gibt der Branche Rückendeckung. Der Verband der Privaten Krankenversicherer hat sie in Auftrag gegeben, dennoch kann man die Argumente der Essener Ökonomen nicht einfach als parteiisch vom Tisch wischen. Der PKV-Verband sieht sie als Beitrag zum Diskurs. Tatsächlich wird die Frage unter Gesundheitsexperten heftig diskutiert. Verteidigt wird das jetzige System unter anderem von den Krankenkassen und von dem Wissenschaftlichen Institut der AOK.

Die RWI-Studie "Sachgerechte Förderung von Kindern in der Krankenversicherung" basiert auf Daten des Jahres 2019. Die Corona-Pandemie hat die Veröffentlichung verzögert. Nach Angaben von Studienleiter Boris Augurzky sind die generellen Aussagen aber unverändert gültig.

Der 2004 eingeführte Bundeszuschuss aus Steuermitteln betrug 2019 etwa14,5 Milliarden Euro. 2020 stieg er Corona-bedingt auf 18 Milliarden Euro, 2021 auf 19,5 Milliarden Euro. Der Zweck der Zahlung wurde 2007 in einer Gesetzesbegründung noch einmal klar definiert, es gehe um den "Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern)".

Haushalte ohne Kinder profitieren stärker als jene mit Kindern

Aber eben dieses Ziel wird nach Einschätzung der RWI-Wissenschaftler verfehlt. Ein Grund: Durch den Steuerzuschuss reduziert sich der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen um rund einen Prozentpunkt. "Davon profitieren in erheblichem Maße auch kinderlose Versicherte mit hohem Einkommen."

In Simulationsrechnungen kommen sie zu dem Ergebnis, dass Haushalte ohne Kinder stärker profitieren als Haushalte mit familienversicherten Kindern oder Alleinerziehende. Nach diesen Berechnungen kamen von den 14,5 Milliarden Euro nur knapp 3 Milliarden Euro Haushalten mit familienversicherten Kindern zugute. "Die Familien mit Kindern werden gar nicht so sehr entlastet, wie man es sich zunächst vorstellen würde", sagt Augurzky. Er ist Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit beim RWI.

Dazu kommt ein weiterer Effekt: Privatversicherte Kinder profitieren überhaupt nicht, für sie müssen die Eltern einen eigenen Beitrag entrichten. Aber auch diese Eltern werden über ihre Steuer an der Finanzierung des Bundeszuschusses für die GKV beteiligt.

Das RWI stellt zwei Varianten vor, um die Situation zu verbessern. Für den besten Weg halten die Forscher die pauschale Förderung aller Haushalte mit Kindern. "Privat und gesetzlich versicherte Eltern würden eigenständige Krankenversicherungsbeiträge für ihre Kinder entrichten und könnten frei über den Versicherungsstatus der Kinder entscheiden." Dieses Modell wäre innerhalb der bestehenden Strukturen aus Krankenkassen und Privatversicherungen aber nur schwer umzusetzen, räumen sie ein.

"Im jetzigen System profitieren nur die, die in der GKV sind."

Einfacher wäre eine steuerfinanzierte Förderung für Familien mit privatversicherten Kindern. "Die Förderhöhe könnte die durchschnittliche PKV-Prämie für einen Kindertarif in der PKV abbilden", heißt es. Der Tarif soll auf einen Basisschutz auf Krankenkassen-Niveau begrenzt werden. Augurzky sieht Handlungsbedarf, um wirklich eine Förderung von Familien zu erreichen. "Im jetzigen System profitieren nur die, die in der GKV sind, und innerhalb der GKV ist zwar eine Familienwirkung vorhanden, sie ist aber kleiner, als man denkt."

Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, sieht einen steuerfinanzierten Zuschuss für privatversicherte Kinder kritisch. Er verweist auf die Alterungsrückstellungen in der PKV. "Es ist fraglich, ob der Steuerzahler Alterungsrückstellungen für die Kinder von Beamten und anderen Privatversicherten zahlen sollte."

Bei der Diskussion über den Beitrag der Privatversicherten zur Steuerfinanzierung in der GKV darf ein Aspekt nicht vergessen werden, findet Jacobs: Der Zuschuss speist sich nur rund zur Hälfte aus direkten Steuern, also Einkommenssteuern und Ähnlichem. Die andere Hälfte stammt aus indirekten Steuern wie der Mehrwertsteuer. "Durch die indirekten Steuern werden aber Kleinverdiener überproportional belastet." Das häufig von der PKV verwendete Argument, die Privatversicherten zahlten überproportional viele Steuern und würden dadurch über Gebühr für die gesetzliche Konkurrenz zur Kasse gebeten, treffe also nicht zu.

Für den AOK-nahen Wissenschaftler handelt es sich bei der Familienversicherung ohnehin nicht um eine "versicherungsfremde Leistung". Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2005 festgehalten, dass die Familienversicherung zu den konstitutiven Elementen der Sozialversicherung gehört. "Von einem Fremdkörper in der gesetzlichen Krankenversicherung kann da eigentlich keine Rede sein." Er plädiert für verlässliche Rahmenbedingungen für die Kassen. "Wenn es einen Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung bestimmter Leistungen gibt, dann darf er nicht von der jeweiligen Kassenlage abhängen."

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