Immobilien:Urteil: Makler darf keine Besichtigungsgebühr verlangen

Das darf kein Geld kosten: Interessenten besichtigen in Hamburg eine Mietwohnung. (Foto: Axel Heimken/Archiv)

Stuttgart (dpa) - Ein Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Wohnungsinteressenten verlangen. Das entschied das Landgericht Stuttgart im Prozess gegen einen Wohnungsvermittler und verurteilte ihn zur Unterlassung.

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Stuttgart (dpa) - Ein Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Wohnungsinteressenten verlangen. Das entschied das Landgericht Stuttgart im Prozess gegen einen Wohnungsvermittler und verurteilte ihn zur Unterlassung.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für Wohnungssuchende, die hier und da noch von Maklern abgezockt werden“, sagte der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, Rolf Gaßmann. Der Verein hatte zusammen mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Mann geklagt. Er hatte von Interessenten pro Besichtigung eine Gebühr von knapp 35 Euro erhoben.

Der Vorwurf des Mietervereins: Auf diese Weise seien Maklergebühren von potenziellen Mietern erschlichen worden. Solche Gebühren sind seit Sommer 2015 eigentlich vom Vermieter zu zahlen. Laut Landgericht ist bislang bundesweit kein anderes Urteil dieser Art bekannt.

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