Immobilien:Behörde kann Abriss von Schwarzbauten anordnen

Berlin (dpa/tmn) - Neben kompletten Häusern müssen auch Anbauten an Immobilien genehmigt werden. Wurden sie ohne Erlaubnis gebaut, kann die Bauaufsichtsbehörde ihren Abriss anordnen. Zumindest kann die Behörde ein Nutzungsverbot aussprechen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

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Berlin (dpa/tmn) - Neben kompletten Häusern müssen auch Anbauten an Immobilien genehmigt werden. Wurden sie ohne Erlaubnis gebaut, kann die Bauaufsichtsbehörde ihren Abriss anordnen. Zumindest kann die Behörde ein Nutzungsverbot aussprechen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Wie lange die sogenannten Schwarzbauten schon bestehen, ist dabei unerheblich. Selbst wenn sie viele Jahre unentdeckt bleiben, bekommen sie nicht automatisch einen Bestandsschutz. Diesen genießen nur Bauten, die zur Bauzeit im Einklang mit dem geltenden Recht standen.

Schon beim Kauf einer Immobilie sollten Interessenten deshalb nach der Baugenehmigung fragen. Bei Neubauten sollten sich Bauherren auch eventuelle Änderungswünsche immer gleich genehmigen lassen.

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